Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld Bielefeld – Hauptversammlung

Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld
Bielefeld
Einladung
Der Vorstand lädt hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
15. ordentlichen Hauptversammlung
der Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld.
Ort: Kavalleriestr. 26 (Kulturpunkt), Eingang Paulusstraße, 33602 Bielefeld
Datum und Uhrzeit: 22.08.2014 um 14:00 Uhr

 

Gemäß § 17 der Satzung werden zur Teilnahme an der Hauptversammlung diejenigen Aktionäre bzw. ihre bevollmächtigten Vertreter zugelassen, die sich rechtzeitig bis spätestens 3 Tage vor Versammlungsbeginn beim Vorstand der Gesellschaft angemeldet haben. Zur Ausübung des Stimmrechts muss somit die

Anmeldung bis zum 19.08.2014 erfolgen.


Tagesordnung
1.

Begrüßung durch die Vorsitzende des Aufsichtsrats, Frau Gisela George.
2.

Beschluss über die Zulassung der Öffentlichkeit

Beschlussempfehlungen des Vorstands und des Aufsichtsrats: Zur Hauptversammlung wird die Öffentlichkeit zugelassen.
3.

Lagebericht des Vorstandes zum 31.12.2013.
4.

Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2013.
5.

Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung über die Prüfung der Geschäftsführung.
6.

Aussprache über die Berichte zu Ziffer 3 ,4 und 5.
7.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013:

Beschlussempfehlung: Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat mit einer Bilanzsumme von EUR 3.609.001,37 und einem Bilanzgewinn vom EUR 1.050,78 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Dies gilt auch für die Verwendung des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres: Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 2.212,17 wird in Höhe von EUR 110,61 der gesetzlichen Rücklage und in Höhe von EUR 1.050,78 den anderen Gewinnrücklagen zugeführt.

Der Bilanzgewinn von EUR 1.050,78 wird ebenfalls den anderen Gewinnrücklagen zugeführt.
8.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

Beschlussempfehlung des Vorstandes und des Aufsichtsrates:
Die Hauptversammlung möge die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates beschließen.
9.

Wahl der Aufsichtsratsmitglieder
10.

Satzungsänderung

Zu § 3 Gemeinnützigkeit:

Zahlungen an den Vorstand in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen sind bis zu einer Höchstgrenze von monatlich EUR 350,00 zulässig.
11.

Verschiedenes

 

Bielefeld, den 16.07.2014

Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld

Der Vorstand

 

Hinweise:

Für die notwendige Vorbereitung der Hauptversammlung bitten wir um möglichst frühzeitige Anmeldung.

Nur zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre sind zur Stimmrechtsausübung berechtigt. Sollten Sie inzwischen Aktien veräußert haben, weisen Sie die Erwerber bitte auf diese Einladung insbesondere auch hinsichtlich der Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung hin.

Der Lagebericht des Vorstandes, der Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Bericht des Aufsichtsrates liegen ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre und zur Abholung bereit.

Sie können zur Ausübung Ihres Stimmrechts eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen. In diesem Fall muss die bevollmächtigte Person eine entsprechende Vollmacht bei der Hauptversammlung vorlegen. Die Vollmacht wird im Original zu den Versammlungsunterlagen genommen.

 

Bielefeld, den 16.07.2014

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