Stern Immobilien AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Stern Immobilien AG

Grünwald

ISIN DE000A13SSX4

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 31. August 2021 um 10.00 Uhr (MESZ) in der Münchner Künstlerhaus-Stiftung, Lenbachplatz 8, 80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 9.132.602,60 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

6.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von EUR 21.758.820,57

a.

einen Teilbetrag in Höhe von EUR 7.025.492 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 4,00 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und

b.

den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von EUR 14.733.328,57 auf neue Rechnung vorzutragen.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

8.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

9.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DELTA Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Mannheim, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

Unterlagen

Die folgenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Nördliche Münchner Str. 31, 82031 Grünwald, sowie während der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erteilt die Gesellschaft den Aktionären unverzüglich kostenfrei Abschriften der Unterlagen:

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 2019

Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 2020

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nach § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben und am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126 b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft an nachfolgende Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Anmeldefrist), also spätestens bis zum Ablauf des 24. August 2021, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen:

Stern Immobilien AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Telefax unter +49 (89) 30903 74675
oder per E-Mail unter: anmeldestelle@computershare.de

Anträge (einschließlich Gegenanträge) bzw. Wahlvorschläge im Sinne der §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Stern Immobilien AG
Nördliche Münchner Str. 31
82031 Grünwald
Telefon: +49 – (0)89 – 96991812
Telefax.: +49 – (0)89 – 69388870
E-Mail: info@stern-immobilien.com

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter

www.stern-immobilien.com

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und deren Vertreter

Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeitet die Stern Immobilien AG als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten (Name, Vorname, Anrede und Titel, Kontaktdaten, Daten über die Aktien sowie Verwaltungsdaten) der Aktionäre, gegebenenfalls der gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter von Aktionären und von Gästen. Die personenbezogenen Daten werden dabei vom Aktionär bzw. von dessen Vertreter zur Verfügung gestellt oder die Stern Immobilien AG erhält sie vom depotführenden Institut des Aktionärs (in der Regel weitergeleitet über die Clearstream Banking AG). Zweck der Verarbeitung der Daten ist es, den Aktionären die Ausübung der ihnen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zustehenden Rechte zu ermöglichen und die mit der Hauptversammlung verbundenen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchstabe c) DSGVO. Daneben werden die personenbezogenen Daten zum Zweck der statistischen Erhebungen für die Organisation der Hauptversammlung verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist insoweit Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchstabe f) DSGVO.

Die Stern Immobilien AG beauftragt zum Zweck der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung Dienstleister mit Sitz in der EU, die von der Stern Immobilien AG nur solche personenbezogenen Daten erhalten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten, soweit diese vom Aktionär bzw. von dessen Vertreter bevollmächtigt werden, nur solche personenbezogenen Daten, die für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung erforderlich sind.

Im Fall von Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG und im Fall von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen nach § 126 Abs. 1 und § 127 AktG werden diese wie in der Einladung beschrieben zugänglich gemacht. Personenbezogene Daten der an der Hauptversammlung teilnehmenden bzw. der vertretenen Aktionäre (außer im Fall der Ausübung des Stimmrechts im Namen dessen, den es angeht) sowie gegebenenfalls der Aktionärsvertreter sind nach Maßgabe von § 129 AktG in ein Teilnehmerverzeichnis aufzunehmen, das Aktionären bzw. deren Vertretern nach Maßgabe von § 129 Abs. 4 AktG zugänglich zu machen ist.

Die Stern Immobilien AG speichert die personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist. Die personenbezogenen Daten werden von der Stern Immobilien AG drei Jahre nach dem Tag der Hauptversammlung gelöscht oder anonymisiert, soweit nicht eine längere Speicherdauer aufgrund gesetzlicher Vorgaben, namentlich aufgrund des Aktiengesetzes, des Handelsgesetzbuchs und der Abgabenordnung, oder wegen eines berechtigten Interesses der Gesellschaft, namentlich im Fall von gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten anlässlich der Hauptversammlung, geboten ist.

Soweit die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, können die betroffenen Aktionäre und die betroffenen gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter von Aktionären von der Stern Immobilien AG Auskunft über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO, Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DSGVO, Löschung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DSGVO, Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DSGVO und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten an sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) gemäß Art. 20 DSGVO verlangen. Diese Rechte können gegenüber der Stern Immobilien AG unentgeltlich über eine der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten geltend gemacht werden. Zudem steht den betroffenen Aktionären und den betroffenen gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretern von Aktionären gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.

Die Kontaktdaten der Gesellschaft als Verantwortlicher im Sinn von Art. 4 Nr. 7 DSGVO lauten: Stern Immobilien AG, Nördliche Münchner Straße 31, 82031 Grünwald. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Stern Immobilien AG lauten:

Chris Möser
Nördliche Münchner Straße 31
82031 Grünwald
E-Mail:info@stern-immobilien.com

 

Grünwald, im Juli 2021

Stern Immobilien AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.