STS Group AG: Genehmigte Kapital 2018/I

STS Group AG

Hallbergmoos

– Wertpapierkennnummer A1TNU6 –
– ISIN DE000A1TNU68 –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der STS Group AG hat am 03. Mai 2018 die Schaffung eines genehmigten Kapitals beschlossen, das am 08. Mai 2018 als § 4 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen wurde (das „Genehmigte Kapital 2018/I“). Danach ist der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 02. Mai 2023 um bis zu EUR 2.500.000,00 einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen.

Den Aktionären der Gesellschaft ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Allerdings ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2018/I in bestimmten Fällen auszuschließen. Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 4 lit. (iii) der Satzung der Gesellschaft ist der Vorstand beispielsweise ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2018/I zur Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 5 Satz 5 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Da die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über das Genehmigte Kapital 2018/I noch nicht börsennotiert war und zum damaligen Zeitpunkt sämtliche Aktien der Gesellschaft in der Hand eines einzelnen Aktionärs lagen, kann der entsprechende Beschlussvorschlag nicht im Bundesanzeiger eingesehen werden. Der vollständige Wortlaut der in diesem Zusammenhang beschlossenen neuen Regelung ist jedoch in § 4 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft wiedergegeben, zudem kann der vollständige Wortlaut des Beschlusses in der notariellen Niederschrift zur damaligen Hauptversammlung im Handelsregister eingesehen werden.

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 10. September 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 6.000.000,00 um EUR 500.000,00 auf EUR 6.500.000,00 durch Ausgabe von 500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 und mit voller Gewinnberechtigung ab dem 01. Januar 2020, gegen Bareinlagen zu erhöhen. Im Rahmen der Beschlussfassung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre gemäß § 4 Abs. 5 Satz 4 lit. (iii) der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen.

 

Hallbergmoos, im September 2020

STS Group AG

Der Vorstand

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