Synaxon AGSchloß Holte-StukenbrockISIN-Nr.: DE 0006873805Einladung zur ordentlichen HauptversammlungWir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu deram Freitag, 20. Mai 2022, um 9.00 Uhrin den Geschäftsräumen der Synaxon AG in der
|
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lagenberichts, des vom Aufsichtsrat Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Synaxon AG in Schloß
zum Download bereit. |
||||||||
2. |
Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021
|
||||||||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
||||||||
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung für Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
||||||||
5. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
|
||||||||
6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, |
Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß
§ 15 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung
angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis
des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§
126b BGB) erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung
erfolgen. Er hat sich auf den Beginn des 29.04.2022, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag),
zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Synaxon
AG spätestens zum Ablauf des 13.05.2022, 24:00 Uhr, unter nachfolgender Adresse zugegangen
sein:
Synaxon AG
Falkenstraße 31
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
oder Telefax: +49 (0) 52 07 / 92 99-296
oder E-Mail: anmeldestelle@synaxon.de
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des
Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen
auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.
Stimmrechtsvertretung / Bevollmächtigung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigung, z. B. durch die depotführende
Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform (§ 126b BGB).
Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung richten Sie bitte an:
Synaxon AG
– Vorstand –
Falkenstraße 31, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
oder Telefax: +49 (0) 52 07 / 92 99-296
oder E-Mail: ir@synaxon.de
Schloß Holte-Stukenbrock, im April 2022
Der Vorstand
Hinweis zum Hygiene- und Infektionsschutzkonzept:
Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie wird die Hauptversammlung der Synaxon AG
unter Beachtung der in den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen vorgesehenen
Hygienemaßnahmen stattfinden, um Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, Mitarbeiter
und Organmitglieder der Gesellschaft zu vermeiden. Weitere Hinweise zum Hygiene- und
Infektionsschutzkonzept erhalten Sie vor Ort am Tag der Hauptversammlung.
Folgendes möchten wir kurz hervorheben:
1. |
Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum |
2. |
Wo immer möglich bitten wir darum, zwischen zwei Personen einen Mindestabstand von |
3. |
Es wird gebeten, ein medizinische Maske zu tragen. |
4. |
Bitte prüfen Sie, ob Sie von einer möglichen Corona-Erkrankung betroffen sein könnten. |