Synaxon AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Synaxon AG

Schloß Holte-Stukenbrock

ISIN-Nr.: DE 0006873805

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Freitag, 20. Mai 2022, um 9.00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Synaxon AG in der
Falkenstr. 31, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung
zur Hauptversammlung der Synaxon AG
am 20. Mai 2022

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lagenberichts, des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Synaxon AG in Schloß
Holte-Stukenbrock zur Einsichtnahme aus und stehen auch im Internet unter

www.synaxon.ag

zum Download bereit.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021
ausgewiesenen Bilanzgewinn der Synaxon AG in Höhe von 8.800.890,30 € wie folgt zu
verwenden:

a)

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von je 0,80 € auf 3.532.800 dividendenberechtigte
Stückaktien; d. h. insgesamt 2.826.240,00 €.

b)

Vortrag des Restbetrages in Höhe von 5.974.650,30 € auf neue Rechnung.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung für Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

i.

Die Gesellschaft wird gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 2 und 3 AktG bis zum 20. Mai 2027
ermächtigt, eigene auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu erwerben.

ii.

Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt, wobei nach
§ 71 Abs. 2 Satz 1 AktG auf die erworbenen Aktien mit anderen Aktien der Gesellschaft,
welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, nicht mehr als 10 %
des Grundkapitals entfallen dürfen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen,
einmal oder mehrmals im Rahmen der vorgenannten Beschränkung ausgeübt werden. Die
Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien
genutzt werden. Der Erwerb ist ferner nur zulässig, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt
des Erwerbs eine Rücklage in Höhe der Aufwendungen für den Erwerb bilden könnte, ohne
das Grundkapital oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern,
die nicht zur Zahlung an die Aktionäre verwandt werden darf, und wenn auf die Aktien
der Ausgabebetrag voll geleistet ist (§ 71 Abs. 2 Satz 2, 3 AktG).

iii.

Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien einzuziehen, ohne dass
die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses
bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden.
Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Für diesen Fall ist der Vorstand befugt,
die Satzung entsprechend anzupassen. Abweichend davon kann der Vorstand bestimmen,
dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen
Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 Aktiengesetz erhöht. Der Vorstand ist in diesem
Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen.

iv.

Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf einen Preis
pro Aktie von 5,25 EUR nicht unterschreiten und einen Preis von 6,30 EUR nicht überschreiten.
Kriterien für den Referenzpreis bei nicht börsennotierten Aktiengesellschaften sind
vorausgegangene Erwerbsgeschäfte bzw. die Gegenleistung, die der Markt zu zahlen bereit
ist. Der Gesellschaft sind im letzten halben Jahr vor Einberufung dieser Hauptversammlung
keine Erwerbsgeschäfte über gängige Handelsplattformen wie die der Valora Effekten
Handels AG bekannt. Die Bandbreite wurde daher auf Basis des aktuellsten öffentlichen
Kaufangebotes vom 2.2.2022 von der Taunus Capital Management AG, Frankfurt am Main,
festgelegt, das die aktuelle Marktsituation widerspiegelt und den Wert aufzeigt, den
der Markt bereit zu zahlen ist.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Bielefeld, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 der Synaxon AG zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß
§ 15 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung
angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis
des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§
126b BGB) erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung
erfolgen. Er hat sich auf den Beginn des 29.04.2022, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag),
zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Synaxon
AG spätestens zum Ablauf des 13.05.2022, 24:00 Uhr, unter nachfolgender Adresse zugegangen
sein:

Synaxon AG

Falkenstraße 31
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
oder Telefax: +49 (0) 52 07 /​ 92 99-296
oder E-Mail: anmeldestelle@synaxon.de

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des
Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen
auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.

Stimmrechtsvertretung /​ Bevollmächtigung

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigung, z. B. durch die depotführende
Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform (§ 126b BGB).
Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung richten Sie bitte an:

Synaxon AG

– Vorstand –
Falkenstraße 31, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
oder Telefax: +49 (0) 52 07 /​ 92 99-296
oder E-Mail: ir@synaxon.de

 

Schloß Holte-Stukenbrock, im April 2022

 

Der Vorstand

 

Hinweis zum Hygiene- und Infektionsschutzkonzept:

Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie wird die Hauptversammlung der Synaxon AG
unter Beachtung der in den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen vorgesehenen
Hygienemaßnahmen stattfinden, um Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, Mitarbeiter
und Organmitglieder der Gesellschaft zu vermeiden. Weitere Hinweise zum Hygiene- und
Infektionsschutzkonzept erhalten Sie vor Ort am Tag der Hauptversammlung.

Folgendes möchten wir kurz hervorheben:

1.

Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum
zu reduzieren.

2.

Wo immer möglich bitten wir darum, zwischen zwei Personen einen Mindestabstand von
1,5 m einzuhalten. Es wird keine freie Platzwahl bestehen, Ihre Sitzplätze werden
Ihnen zugewiesen.

3.

Es wird gebeten, ein medizinische Maske zu tragen.

4.

Bitte prüfen Sie, ob Sie von einer möglichen Corona-Erkrankung betroffen sein könnten.
Sollten Sie Erkrankungssymptome bei sich erkennen und/​oder innerhalb der vergangenen
14 Tage vor dem Hauptversammlungstermin mit einem COVID-19 positiv getesteten Menschen
Kontakt gehabt haben, so erwägen Sie bitte, nicht an der Hauptversammlung teilzunehmen.
Ihr Recht auf Stimmrechtsübertragung bleibt hiervon selbstverständlich unberührt.

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