SYNLAB AG, München – Bekanntmachung der Hinterlegung des Beschlusses über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (WKN A2TSL7 / ISIN DE000A2TSL71 – Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 600.000.000,00)

SYNLAB AG

München

WKN A2TSL7 /​ ISIN DE000A2TSL71

Bekanntmachung der Hinterlegung des Beschlusses über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

 

Der Vorstand der SYNLAB AG wurde von der ordentlichen Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 8 am 17. Mai 2023 ermächtigt, bis zum 16. Mai 2028 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen („Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 600.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben und den Gläubigern bzw. Inhabern von solchen Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf insgesamt bis zu 44.444.444 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 44.444.444 zu gewähren oder zu bestimmen. Die Schuldverschreibungen können gegen Bar- und/​oder Sachleistung ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Bedingungen der Schuldverschreibungen festzusetzen beziehungsweise im Einvernehmen mit dem jeweils ausgebenden nachgeordneten Konzernunternehmen festzulegen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in bestimmten Fällen auszuschließen.

Zugleich hat die Hauptversammlung der SYNLAB AG am 17. Mai 2023 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 44.444.444 durch Ausgabe von ebenso vielen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen („Bedingtes Kapital 2023“). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Gläubiger oder Inhaber von Schuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Mai 2023 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen begeben werden. Die Hauptversammlung vom 17. Mai 2023 hat ferner beschlossen, die Satzung entsprechend zu ändern (Änderung des Abs. 4.4 der Satzung).

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ergibt sich aus Tagesordnungspunkt 8 der im Bundesanzeiger am 5. April 2023 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft.

Die Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen ist mit der Beschlussfassung am 17. Mai 2023 wirksam geworden. Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der SYNLAB AG zur Ausgabe der Schuldverschreibungen wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 246540) hinterlegt. Das Bedingte Kapital 2023 wird mit Eintragung der Änderung des Abs. 4.4 der Satzung in das Handelsregister am Sitz der Gesellschaft wirksam. Der Beschluss über die bedingte Kapitalerhöhung wird zur Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts München angemeldet.

 

München, im Mai 2023

SYNLAB AG

Der Vorstand

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