Syzygy AG – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Syzygy AG
Bad Homburg v. d. Höhe
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 11.06.2019

Syzygy AG

Bad Homburg v.d.H.

WKN 510 480 / ISIN DE0005104806

Dividendenbekanntmachung
und Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 7. Juni 2019 hat beschlossen, den im Jahresabschluss der SYZYGY AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 6.687.949,93 EUR wie folgt zu verwenden und die Fälligkeit des Dividendenanspruchs auf den 12. Juni 2019 festzulegen:

Ausschüttung von 0,40 EUR Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie: 5.370.599,20 EUR
Einstellung in die Gewinnrücklagen: 0,00 EUR
Gewinnvortrag: 1.317.350,73 EUR

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 12. Juni 2019 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Hauptzahlstelle ist die Quirin Privatbank AG, Berlin.

Da die Dividende zum Teil, nämlich i.H.v. 0,14 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie, aus dem steuerlichen Einlagenkonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung für diesen Teilbetrag von 0,14 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Insoweit unterliegt die Dividende bei im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären grundsätzlich nicht der Besteuerung, sondern es mindern sich die steuerlichen Anschaffungskosten. Eine Steuererstattung- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit diesem Teil der Dividende nicht verbunden.

Soweit die übrigen ausgeschütteten Beträge i.H.v. 0,26 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie der Kapitalertragsteuer unterliegen, erfolgt die Auszahlung unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (entspricht insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes vorgelegt haben, wird die Dividende vollständig ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer ausgezahlt. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in ihrem Antrag genannte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag auf Antrag und unter Vorlage der Steuerbescheinigung (eine Dividendenabrechnung ist nicht mehr ausreichend) nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Staat ermäßigen. Erstattungsanträge müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2023 beim Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn, eingegangen sein.

 

Bad Homburg v.d.H., im Juni 2019

Syzygy AG

Der Vorstand

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