Freitag, 09.06.2023

Landgericht München I – Bestellung eines gemeinsamen Vertreters cash.life AG (5 HK O 13521/22 – Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der cash.life AG)

Landgericht München I Bekanntmachung 5 HK O 13521/​22   Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der cash.life AG anhängig. Antragsgegnerin ist die cash.life AG, die im Zeitpunkt des Beschlusses über einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze out als ectus 80. AG firmierte. Zum gemeinsamen Vertreter der […]