Landgericht München I
Bekanntmachung
5 HK O 13521/22
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der cash.life AG anhängig. Antragsgegnerin ist die cash.life AG, die im Zeitpunkt des Beschlusses über einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze out als ectus 80. AG firmierte.
Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt:
Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Kai Altemann |
München, 23.05.2023
Dr. Krenek, Vorsitzender Richter am Landgericht
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