EV Digital Invest AG, Berlin – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R. hällt mehr als ein Viertel der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung)

EV Digital Invest AG Berlin Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG   Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R. mit Sitz in Berlin hat uns mitgeteilt, dass es gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG eine Beteiligung erworben hat, die mehr als ein Viertel...