VEKA Aktiengesellschaft – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (Laumann Group SE hällt als den vierten Teil der Aktien)
VEKA Aktiengesellschaft Sendenhorst Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG Die Laumann Group SE, Sendenhorst, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört. Die Laumann Group SE, Sendenhorst, hat uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG ferner mitgeteilt, dass […]