VEKA Aktiengesellschaft – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (Laumann Group SE hällt als den vierten Teil der Aktien)

VEKA Aktiengesellschaft

Sendenhorst

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

 

 

Die Laumann Group SE, Sendenhorst, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört.

Die Laumann Group SE, Sendenhorst, hat uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG ferner mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

 

VEKA Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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