Saarländische Investitionskreditbank Aktiengesellschaft – Bekanntmachung der Änderungen im Aufsichtsrat
Saarländische Investitionskreditbank Aktiengesellschaft Saarbrücken Bekanntmachung der Änderungen im Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96, 101 AktG, § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 3 der Satzung der Bank aus zehn von der Hauptversammlung zu wählenden Aktionärsvertretern und fünf von den Betriebsangehörigen zu wählenden Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Die Amtszeit […]