Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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TeamViewer AG Göppingen |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach § 197 Satz 3 UmwG in Verbindung mit §§ 31 Abs. 3, 97 Abs. 1 AktG | 09.09.2019 |
TeamViewer AGGöppingenBekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach § 197 Satz 3 UmwG in Verbindung mit §§ 31 Abs. 3, 97 Abs. 1 AktGDie Regit Beteiligungs-GmbH ist mit der Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm vom 3. September 2019 durch Formwechsel in die Rechtsform der Aktiengesellschaft mit der Firma TeamViewer AG umgewandelt worden. Bei der TeamViewer AG wurde erstmals ein Aufsichtsrat gebildet. Nach Ansicht des Vorstands setzt sich der Aufsichtsrat der TeamViewer AG gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 Alt. 6, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der TeamViewer AG aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die sechs Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre wurden gemäß § 197 Satz 3 UmwG in Verbindung mit § 31 Abs. 1 AktG im Rahmen des Beschlusses über den Formwechsel bestellt. Der Aufsichtsrat wird nach den vorgenannten Vorschriften zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 197 Satz 3 UmwG in Verbindung mit §§ 31 Abs. 3, 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 197 Satz 3 UmwG in Verbindung mit §§ 31 Abs. 3, 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht (Landgericht Stuttgart) anrufen.
Göppingen, den 3. September 2019 TeamViewer AG Der Vorstand |