Tonkens Agrar AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Tonkens Agrar AG

Sülzetal

– ISIN: DE000A1EMHE0 /​ WKN: A1EMHE –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Donnerstag, den 16. Februar 2023, um 09:30 Uhr

im Landhotel Schwarzer Adler,
Alte Dorfstraße 2, 39171 Sülzetal, OT Osterweddingen,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung mit Präsenz unserer Gesellschaft ein.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Diese Unterlagen können während der üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Welsleber Straße 1, 39171 Sülzetal, und im Internet unter

www.tonkens-agrar.de

unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ eingesehen werden. Auf Verlangen werden diese Unterlagen, die im Übrigen auch während der Hauptversammlung ausliegen werden, jedem Aktionär unverzüglich kostenlos übersandt. Übersendungsverlangen sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Tonkens Agrar AG
Welsleber Straße 1
39171 Sülzetal
Telefax: 039205 /​ 4174-20
E-Mail: mail@tonkens-agrar.de

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt, so dass eine Feststellung erfolgt ist und die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen hat.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die schuette Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wildeshausen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 zu bestellen.

II.

Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 Absatz 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens Donnerstag, den 9. Februar 2023, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben.

Als Berechtigungsnachweis reicht ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus, der sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (der „Nachweisstichtag“), d.h. Donnerstag, den 26. Januar 2023, 00:00 Uhr, zu beziehen hat. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Tonkens Agrar AG unter der folgenden Adresse bis spätestens Donnerstag, den 9. Februar 2023, 24:00 Uhr, zugegangen sein:

Tonkens Agrar AG
c/​o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040 /​ 63785423
E-Mail: hv@ubj.de

Im Verhältnis zur Tonkens Agrar AG gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat.

III.

Vollmachten und Weisungen; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

a)

Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/​oder ihre sonstigen Rechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Tonkens Agrar AG bedürfen gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 15 Absatz 5 der Satzung der Textform (§ 126b BGB). Ein Vollmachtsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an:

Tonkens Agrar AG
c/​o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040 /​ 63785423
E-Mail: hv@ubj.de

Soweit die Vollmacht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleich gestellten Personen erteilt wird, können abweichende Formerfordernisse bestehen, die durch den Aktionär bei dem jeweiligen Kreditinstitut, der Aktionärsvereinigung oder den in § 135 AktG gleichgestellten Personen zu erfragen sind.

b)

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich bei der Ausübung des Stimmrechts durch den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit Aktionäre den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, müssen sie diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Das Formular zur „Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter“ steht unter

www.tonkens-agrar.de

unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ zum Download zur Verfügung

Aktionäre erhalten das Vollmachts-/​Weisungsformular nach erfolgter Anmeldung auch zusammen mit der Eintrittskarte. Die Vollmacht und die Weisungen für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 15. Februar 2023, 12:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft), an die folgende Anschrift zu senden:

Tonkens Agrar AG
c/​o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

IV.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bis Mittwoch, den 01. Februar 2023, 24:00 Uhr, ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

Tonkens Agrar AG
Welsleber Straße 1
39171 Sülzetal
Telefax: 039205 /​ 4174-20
E-Mail: mail@tonkens-agrar.de

Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen werden. Ordnungsgemäße Anträge von Aktionären oder Wahlvorschläge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis Mittwoch, den 01. Februar 2023, 24:00 Uhr, eingegangen sind sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG unter der Internetadresse

www.tonkens-agrar.de

dort unter der Rubrik „Investor Relations“, „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht.

 

Sülzetal, im Januar 2023

Tonkens Agrar AG

Der Vorstand

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