Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
---|---|---|---|---|
TRIPLAN Aktiengesellschaft Bad Soden am Taunus |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG | 08.02.2019 |
TRIPLAN AktiengesellschaftBad Soden am TaunusISIN DE 0007499303
|
1. |
Herr Wolfgang Stolz, Königsstein im Taunus, hat uns mitgeteilt, dass ihm gemäß § 20 Abs. 1 AktG mittelbar der vierte Teil der Aktien und gemäß § 20 Abs. 4 AktG eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG an der Gesellschaft gehört, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der TTP AG, der eine unmittelbare Beteiligung gehört, gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen seien. |
2. |
Die Prime Capital AG, Frankfurt am Main, hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG und § 21 Abs. 1 AktG mittelbar der vierte Teil der Aktien und gemäß § 20 Abs. 4 AktG und § 21 Abs. 2 AktG eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG an der Gesellschaft gehört, da ihr gemäß §16 Abs. 4 AktG die von der TTP AG, der eine unmittelbare Beteiligung gehört, gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen seien. |
3. |
Die WGS Verwaltungs GmbH, Königsstein im Taunus, hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mittelbar der vierte Teil der Aktien und gemäß § 20 Abs. 4 AktG eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG an der Gesellschaft gehört, da ihr gemäß §16 Abs. 4 AktG die von der TTP AG, der eine unmittelbare Beteiligung gehört, gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen seien. |
4. |
Die Prime Capital GP S.a.r.l., Luxembourg, hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 AktG mittelbar der vierte Teil der Aktien und gemäß § 20 Abs. 4 AktG eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG an der Gesellschaft gehört, da ihr gemäß §16 Abs. 4 AktG die von der TTP AG, der eine unmittelbare Beteiligung gehört, gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen seien. |
5. |
Die Prime Capital Debt SCS, SICAV-FIS – Robus Recovery Sub-Fund, Luxembourg, hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 5 AktG nicht mehr der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft unmittelbar und ihr keine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG an der Gesellschaft mehr gehört. Sie hat uns des Weiteren mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 AktG nunmehr mittelbar der vierte Teil der Aktien und gemäß § 20 Abs. 4 AktG eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG an der Gesellschaft gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der TTP AG, der eine unmittelbare Beteiligung gehört, gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen seien. |
Bad Soden am Taunus im Februar 2019
TRIPLAN Aktiengesellschaft
Der Vorstand