Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim Netz AG – Hauptversammlung 2015

von Red. LG

Artikel

Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim Netz AG
Essenbach
______________________________________________________________________________________________
Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung 2015

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, den 01.07.2015 um 14:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Regensburger Straße 33 in 84051 Altheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 nebst Lagebericht
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Bericht des Vorstands

Der Geschäftsbericht wird Ihnen rechtzeitig vor der Hauptversammlung zugesandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in seiner Sitzung vom 22.05.2015 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher keine weitere Beschlussfassung erforderlich.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2014 in Höhe von 2.580.394,26 € wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Brutto-Dividende für das Kalenderjahr 2014
in Höhe von 3,00 € je Aktie im Nennwert von 25,00 € auf das gewinnberechtigte Grundkapital in Höhe von 2.088.000,00 €:
83.520 Aktien à 3,00 € 250.560,00 €
Gewinnvortrag auf neue Rechnung 2.329.834,26 €
b) Bilanzgewinn 31. Dezember 2014 2.580.394,26 €
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Nach § 10 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern, von denen zwei durch die Hauptversammlung und eines von den Arbeitnehmern gewählt wird. In der Regel wird jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates neu gewählt.

Die Hauptversammlung ist an den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat der zwei von ihr zu wählenden Mitglieder nicht gebunden.

Die Arbeitnehmer wählen am 9. Juni 2015 ihren Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat.

Die Hauptversammlung wird gebeten die Wahl des Arbeitnehmervertreters zur Kenntnis zu nehmen. Eine Beschlussfassung ist zu diesem Punkt nicht erforderlich.
6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 die Sozietät Markmiller & Partner in München zu wählen.
7.

Verschiedenes

Die Einladung mit der Ankündigung der Tagesordnung und den Vorschlägen des Aufsichtsrats und des Vorstands ist fristgerecht erfolgt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.

Altheim, 27.05.2015

Vorstand

Werbung

Werbung

Devisenkurse

Devisen

Devisen