ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover – Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von Aktienurkunden gemäß § 73 AktG

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Hannover

Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von Aktienurkunden gemäß § 73 AktG

Der Nennbetrag aller Aktien der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
mit Sitz in Hannover („ÜSTRA“) wurde im Jahr 2000 von DM auf Euro umgestellt. Im Jahr 2000 wurden auch alle Aktien
der ÜSTRA von Nennbetragsaktien in Stückaktien umgewandelt und der Anspruch der Aktionäre
auf Einzelverbriefung nach Maßgabe von § 10 Abs. 5 AktG durch eine entsprechende Satzungsregelung
ausgeschlossen (§ 4 Abs. 5 der Satzung). Die von der ÜSTRA begebenen effektiven Aktienurkunden
(einzelverbriefte Nennbetragsaktien und Stückaktien), bestehend aus Mantel und Bogen,
sind derzeit nur noch mit einem Erneuerungsschein ausgestattet, da sämtliche Gewinnanteilsscheine
verbraucht sind. Die effektiven Aktienurkunden sind damit nicht mehr vollständig.

Der Vorstand der ÜSTRA hat am 28. September 2021 aus Gründen der wertpapiertechnischen
Vereinfachung beschlossen, dass künftig sämtliche Anteile am Grundkapital der ÜSTRA
ausschließlich in einer bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main („CBAG“), hinterlegten Globalurkunde verbrieft und sämtliche Aktienurkunden der ÜSTRA, mit
Ausnahme der Globalurkunde, die künftig alle 26.400.000 Aktien der ÜSTRA verbrieft,
nach § 73 AktG für kraftlos erklärt werden sollen (diese für kraftlos zu erklärenden
Aktienurkunden die „ÜSTRA-Aktienalturkunden“).

Da das Grundkapital auf Euro lautet, nach der Satzung der ÜSTRA nur noch Stückaktien
existieren, der Anspruch auf Einzelverbriefung ausgeschlossen ist und die effektiven
Aktienurkunden unvollständig sind, sind die ÜSTRA-Aktienalturkunden unrichtig geworden.
Die unrichtigen Aktienurkunden können daher nach § 73 AktG für kraftlos erklärt werden.

Das Grundkapital der ÜSTRA in Höhe von Euro 67.490 528,32 (gerundet), eingeteilt in
26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird nunmehr durch eine Globalurkunde
verbrieft, die bei der CBAG hinterlegt ist. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden
an dem von der CBAG gehaltenen Sammelbestand an Aktien der ÜSTRA entsprechend ihrem
Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt. Im Hinblick
auf den Ausschluss des Anspruchs der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihres Anteils
nach § 4 Abs. 5 der Satzung werden keine neuen Aktienurkunden (mit Ausnahme der bei
der CBAG zu hinterlegenden Globalurkunde) und auch keine neuen Gewinnanteilsscheine
ausgegeben.

Durch dreimalige Veröffentlichung im Bundesanzeiger (27. Januar 2022, 28. Februar
2022 und 31. März 2022) haben wir die Aktionäre unserer Gesellschaft unter Androhung
der Kraftloserklärung aufgefordert, sämtliche ÜSTRA-Aktienalturkunden nebst zugehöriger
Erneuerungsscheine in der Zeit vom 28. Januar 2022 bis zum Ablauf des 2. Mai 2022
kostenfrei bei der Sparkasse Hannover („Umtauschstelle“) mit dem Betreff „Umtausch ÜSTRA-Aktienalturkunden“ oder auf eigene Kosten bei einem
anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die Umtauschstelle, c/​o dwpbank, Abt.
VPEME, Wildunger Straße 14, 60487 Frankfurt am Main einzureichen.

Sämtliche sich noch im Umlauf befindlichen, unrichtig gewordenen ÜSTRA-Aktienalturkunden
(wie vorstehend definiert) nebst zugehöriger Erneuerungsscheine, welche trotz dreimaliger
Bekanntmachung der Aufforderung nicht bis zum Ablauf des 2. Mai 2022 zum Umtausch
eingereicht wurden, werden hiermit gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt.

Das Amtsgericht Hannover – Registergericht – hat am 5. Januar 2022 unter dem Aktenzeichen
81 HRB 3791 die Genehmigung zu einer solchen Kraftloserklärung nach § 73 Abs. 1 AktG
erteilt.

Die an die Stelle der nicht umgetauschten und für kraftlos erklärten ÜSTRA-Aktienalturkunden
tretenden girosammelverwahrten ÜSTRA-Aktien werden von der ÜSTRA gemäß § 73 Abs. 3
AktG beim Amtsgericht Hannover unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme mit schuldbefreiender
Wirkung für die Berechtigten auf deren Kosten hinterlegt.

 

Hannover, im Mai 2022

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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