UferHallen AG – Hauptversammlung

UferHallen AG
Berlin
Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 10. Dezember 2014, 15.00 Uhr
im Ludwig Erhard Haus Berlin/Goldbergersaal, Fasanenstr. 85, 10623 Berlin stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 und des Berichts des Aufsichtsrates

Die genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Uferstr. 8–11, 13357 Berlin, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Anfrage wird jedem Aktionär eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden außerdem in der Hauptversammlung ausliegen.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
TOP 2:

Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012

Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, die Feststellung der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 der Hauptversammlung zu überlassen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 durch die Hauptversammlung feststellen zu lassen.

Die Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 sowie die Aufsichtsratsberichte für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Uferstr. 8–11, 13357 Berlin, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Anfrage wird jedem Aktionär eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden außerdem in der Hauptversammlung ausliegen.
TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für die Geschäftsjahre 2010, 2011, 2012 und 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für die Geschäftsjahre 2010, 2011, 2012 und 2013 Entlastung zu erteilen.
TOP 4:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2010, 2011, 2012 und 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2010, 2011, 2012 und 2013 Entlastung zu erteilen.
TOP 5:

Beschlussfassung über die Satzungsänderung zur Einführung eines Stichentscheids durch den Aufsichtsratsvorsitzenden bei Stimmengleichheit

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 10 der derzeitigen Satzung wird um folgenden neuen Absatz 2 ergänzt:

„(2) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Die Beschlüsse bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag; dem Stellvertreter steht das Recht zum Stichentscheid nicht zu.“

Die derzeitigen § 10 Abs. 2, 3 und 4 der Satzung rücken jeweils eine Ziffer nach hinten und werden jeweils zu § 10 Abs. 3, 4 und 5.
Anmeldeerfordernis

§ 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass sich Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, vor der Hauptversammlung anmelden müssen. Die Anmeldung hat gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen und muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (letzter Anmeldetag) zugehen.

Aktionäre können sich
a)

per Post unter folgender Anschrift:

UferHallen AG
z. Hd. Herrn Wetzka
Uferstraße 8–11,
13357 Berlin
b)

per Telefax unter: 030/467 974 52; oder
c)

per E-Mail unter: post@uferhallen.de

zur Hauptversammlung anmelden.
Vertretung

In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende Adresse zu senden:
a)

per Post unter folgender Anschrift:

UferHallen AG
z. Hd. Herrn Wetzka
Uferstraße 8–11
13357 Berlin
b)

per Telefax unter: 030/467 974 52; oder
c)

per E-Mail unter: post@uferhallen.de.

Etwaige Anträge von Aktionären, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung sowie etwaige Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Versammlung unter der angegebenen Adressen eingehen.

Berlin, 3. November 2014

UferHallen AG

Der Vorstand

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