Vossloh Aktiengesellschaft – Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Vossloh Aktiengesellschaft
Werdohl
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz 25.06.2019

Vossloh Aktiengesellschaft

Werdohl

– ISIN DE0007667107 / WKN 766710 –

Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz

Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 erteilten Ermächtigung (§ 4 Abs. 2 der Satzung) zur Ausgabe neuer Aktien ist nach Beschluss des Vorstands vom 19. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage die Erhöhung des Grundkapitals durch die Ausnutzung der Ermächtigung um EUR 4.532.514,76 auf EUR 49.857.682,23 durchgeführt worden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß § 4 Abs. 2 (iii) der Satzung der Gesellschaft und gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgeschlossen.

Auf das erhöhte Grundkapital sind 1.596.743 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Vossloh Aktiengesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von rund EUR 2,84 je Aktie gegen Barzahlung zum Ausgabepreis von EUR 30,70 je Aktie ausgegeben worden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2019 gewinnberechtigt.

Die Durchführung der Kapitalerhöhung ist am 19. Juni 2019 in das Handelsregister beim Amtsgericht Iserlohn (HRB 5292) eingetragen worden.

Das Grundkapital beträgt nunmehr EUR 49.857.682,23 und ist eingeteilt in 17.564.180 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

 

Werdohl, 19. Juni 2019

Vossloh Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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