VTG Aktiengesellschaft – Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
VTG Aktiengesellschaft
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG 04.07.2019

VTG Aktiengesellschaft

Hamburg

Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 12. Juni 2019 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Juni 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelanleihen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 800.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsanleihen Optionsrechte oder -pflichten bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelanleihen Wandlungsrechte oder -pflichten auf den Inhaber lautende Stückaktien der VTG Aktiengesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 14.378.109,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen.

Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den im Hauptversammlungsbeschluss bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 6 der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft verwiesen, der am 24. April 2019 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

Der Ermächtigungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft wurde am 28. Juni 2019 beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg (HRB 98591) hinterlegt.

 

Hamburg, im Juni 2019

VTG Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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