WashTec AG – Hauptversammlung 2017

WashTec AG

Augsburg

Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 750 750
ISIN-Code: DE 000 750 750 1

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der WashTec AG

Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung 2017 der WashTec AG,
Augsburg, am Mittwoch, den 03. Mai 2017, 10.00 Uhr (Einlass ab ca. 09.00 Uhr) in der IHK für
Augsburg und Schwaben, Stettenstraße 1+3, 86150 Augsburg, ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016; Vorlage des zusammengefassten Lageberichts für die WashTec AG und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2016 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB; Vorlage des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und – bei börsennotierten Gesellschaften – einen erläuternden Bericht zu den übernahmerelevanten Angaben sowie bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen.

Die vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der WashTec AG, Argonstraße 7, 86153 Augsburg, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.washtec.de im Bereich »Investor Relations« zugänglich. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn von Euro 30.538.308,54 wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro 2,10 je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt Euro 28.102.880,40.

b)

Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns in Höhe von Euro 2.435.428,14 auf neue Rechnung.

Die Dividende wird ab dem 08. Mai 2017 ausgezahlt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, zu beschließen:

Die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2017 bestellt.

6.

Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder Jens Große-Allermann, Dr. Sören Hein, Roland Lacher und Dr. Hans Liebler endet planmäßig mit dem Ende der Hauptversammlung am 03. Mai 2017. Es ist daher eine Neuwahl des Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 AktG und Ziffer 8.1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Um die satzungsgemäße Besetzung des Aufsichtsrats auch nach der ordentlichen Hauptversammlung 2017 zu gewährleisten, sind somit vier neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Herr Roland Lacher steht aus Altersgründen für eine Neuwahl nicht mehr zur Verfügung.

a)

Wahlvorschlag Jens Große-Allermann

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Jens Große-Allermann, Köln, Vorstand der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Bonn, sowie Vorstand der Fiducia Treuhand AG, Bonn, als Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und zwar für die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am 03. Mai 2017 bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Mitgliedschaften von Herrn Jens Große-Allermann in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

FPM Deutsche Investmentgesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, Frankfurt

Kromi Logistik AG, Hamburg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Sparta AG, Hamburg

Mitgliedschaften von Herrn Jens Große-Allermann in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Keine

b)

Wahlvorschlag Dr. Sören Hein

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Sören Hein, München, Geschäftsführer der Compound Disk Drives GmbH, Starnberg, als Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und zwar für die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am 03. Mai 2017 bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Mitgliedschaften von Herrn Dr. Sören Hein in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

keine

Mitgliedschaften von Herrn Dr. Sören Hein in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Beiratsvorsitzender der NEUE FALKEN Siebzehnte Verwaltungsgesellschaft mbH, Puchheim

Mitglied des „Board of Directors“ der Konux, Inc., Delaware, USA

c)

Wahlvorschlag Dr. Hans Liebler

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Hans Liebler, Gräfelfing, Dipl.-Kaufmann, Geschäftsführer Lenbach Capital GmbH, Gräfelfing, als Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und zwar für die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am 03. Mai 2017 bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Mitgliedschaften von Herrn Dr. Hans Liebler in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Grammer AG, Amberg

Mitgliedschaften von Herrn Dr. Hans Liebler in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Mitglied des Aufsichtsrats der autowerkstattgroup N.V., Amsterdam, Niederlande

d)

Wahlvorschlag Dr. Alexander Selent

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Alexander Selent, Limburgerhof, Diplom-Kaufmann und ehemaliger stellvertretender Vorstandsvorsitzender und CFO der FUCHS PETROLUB SE, Mannheim, als Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und zwar für die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am 03. Mai 2017 bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Mitgliedschaften von Herrn Dr. Alexander Selent in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Keine

Mitgliedschaften von Herrn Dr. Alexander Selent in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Keine

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats stehen in diesem Geschäftsjahr noch nicht zur Wiederwahl an.

Es ist vorgesehen, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats entsprechend der Empfehlung gemäß Ziff. 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex als Einzelwahl vorzunehmen.

Zu Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten und der WashTec AG, deren Konzernunternehmen, den Organen der WashTec AG oder einem wesentlich an der WashTec AG beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen bestehen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.

Nähere Angaben zum Werdegang der vorgeschlagenen Kandidaten sind den auf unserer Internetseite unter http://ir.washtec.de/websites/washtec/German/5500/hauptversammlung.html eingestellten Lebensläufen zu entnehmen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die WashTec AG insgesamt 13.976.970 Stückaktien ausgegeben, die insgesamt 13.976.970 Stimmrechte gewähren. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 594.646 Stück eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut (Kreditinstitut oder sonstiges, auch ausländisches Finanzdienstleistungsinstitut), der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also Mittwoch, den 12. April 2017, 0.00 Uhr MESZ (sog. Nachweisstichtag), bezieht, ausreichend.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft spätestens am Mittwoch, den 26. April 2017, 24.00 Uhr MESZ, unter nachfolgender Adresse zugehen:

WashTec AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 89 21027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien innehaben und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform; § 135 AktG bleibt hiervon unberührt. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch auf elektronischem Wege an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:

inhaberaktien@linkmarketservices.de

Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, so ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, an die Weisungen der jeweiligen Aktionäre gebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall in Textform Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf, und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht zusammen mit der Weisung muss bis zum 2. Mai 2017, 24.00 Uhr MESZ, unter der nachfolgend genannten Adresse bei der Gesellschaft eingegangen sein:

WashTec AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: +49 89 21027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter noch bis zum Ende der Generaldebatte auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in Textform erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft stehen den Aktionären unter der Internetadresse www.washtec.de im Bereich »Investor Relations« zum Download zur Verfügung oder können montags bis freitags, außer feiertags, zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr (MESZ) unter der Telefonnummer +49 89 21027-222 angefordert werden.

Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird.

Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft

Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden über die Internetseite der Gesellschaft unter www.washtec.de im Bereich »Investor Relations« folgende Informationen und Unterlagen zugänglich sein (vgl. § 124a AktG):

1.

der Inhalt der Einberufung mit der Erläuterung zur fehlenden Beschlussfassung zu Punkt 1 der Tagesordnung und der Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung;

2.

die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen;

3.

Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung verwendet werden können.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen (anteiliger Betrag entspricht 174.713 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 02. April 2017 (24.00 Uhr MESZ) zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

WashTec AG, Abteilung Investor Relations, Argonstraße 7, 86153 Augsburg.

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts aus. Bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.washtec.de im Bereich »Investor Relations« bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

WashTec AG
Abteilung Investor Relations
Argonstraße 7
86153 Augsburg
Fax: +49 821 5584-1135
E-Mail: hauptversammlung@washtec.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Bis spätestens zum Ablauf des 18. April 2017 (24.00 Uhr MESZ) unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden nach ihrem Eingang unverzüglich unter der Internetadresse der Gesellschaft www.washtec.de im Bereich »Investor Relations« zugänglich gemacht (einschließlich des Namens des Aktionärs und – im Falle von Anträgen – der Begründung). Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu eingegangenen Anträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

Gemäß Ziffer 9.7 der Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen beschränken; er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlichen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für den einzelnen Redner oder Fragesteller festzusetzen.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der Internetadresse www.washtec.de im Bereich »Investor Relations«.

 

Augsburg, im März 2017

WashTec AG

Der Vorstand

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