Rüdesheim Tourist AG
Rüdesheim am Rhein
AG Wiesbaden, HRB 20279
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 25. April 2017, 18.00 Uhr (Empfang ab 17.30 Uhr) in „Mein Bahnhof“, Am Rottland, 65385 Rüdesheim am Rhein stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte gemäß § 18 Absatz 2 der Satzung durch schriftliche Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben lassen. Ein Bevollmächtigter darf jedoch jeweils nur einen Aktionär vertreten. Die Mehrfachvertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats dürfen nicht bevollmächtigt werden.
Rechte der Aktionäre
Das Verlangen von Aktionären nach § 122 Abs. 2 AktG, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden, muss der Gesellschaft bis zum 24. April 2017, 24.00 Uhr, zugehen.
Gegenanträge von Aktionären nach § 126 AktG zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 AktG genannten Berechtigten zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft unter der Anschrift Rüdesheim Tourist AG, Rheinstraße 29 A, 65385 Rüdesheim am Rhein bis zum 24. April 2017, 24.00 Uhr, zugehen. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Anträge werden für die Zugänglichmachung nicht berücksichtigt. Rechtzeitig eingegangene, zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und etwaigen Stellungnahme der Verwaltung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme ausgelegt.
Das Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden.
Anfragen, Anträge und Verlangen von Aktionären
Anfragen, Anträge und Verlangen von Aktionären zur Hauptversammlung sind an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten.
Rüdesheim Tourist AG, Rheinstraße 29 a, 65385 Rüdesheim am Rhein per E-Mail: touristinfo@ruedesheim.de oder per Telefax:
06722 – 90615-99.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 123.000,00 und ist eingeteilt in 123 auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien) Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmen der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 123 Stück.
Rüdesheim am Rhein, den 20. März 2017
Rüdesheim Tourist AG
Der Vorstand