WeGrow AG, Düsseldorf – Bezugsangebot an die Aktionäre der WeGrow AG (ISIN DE000A2LQUV1; WKN A2LQUV – Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien)

Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen sind weder zur Veröffentlichung noch zur Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan bestimmt.

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der WeGrow AG

WeGrow AG

Düsseldorf

ISIN DE000A2LQUV1; WKN A2LQUV

Bekanntmachung über ein Bezugsangebot an die Aktionäre der WeGrow AG

Den Aktionären der WeGrow AG, Düsseldorf, wird hiermit seitens der Gesellschaft das nachfolgende Bezugsangebot bekannt gemacht:

Durch Beschluss der Hauptversammlung der WeGrow AG vom 30. Juni 2022 ist der Vorstand ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Emittentin bis zum 29. Juni 2027 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen um bis zu insgesamt EUR 6.325.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Die entsprechende Satzungsänderung ist am 6. September 2022 in das Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld eingetragen worden.

Der Vorstand der Emittentin hat am 2. März 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 2. März 2023 beschlossen, die Ermächtigung teilweise auszunutzen und das Grundkapital der Emittentin, auf das keine Einlagen ausstehen, um bis zu EUR 6.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 gegen Bareinlage und/​oder Sacheinlage zu erhöhen („Angebotsaktien“). Die Angebotsaktien sind ab dem 1. Januar 2023 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag beträgt EUR 1,00 je Aktie. Der Gesamtausgabebetrag beträgt mithin bis zu EUR 6.000.000,00.

Den Aktionären der Emittentin wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Die Aktionäre Gasparian GmbH und Peter Diessenbacher haben gegenüber der Emittentin erklärt, auf jeweils 325.000 Bezugsrechte zu verzichten und ihre Bezugsrechte im Übrigen nicht auszuüben.

Nicht bezogene Angebotsaktien kann der Vorstand nach freiem Ermessen im Rahmen einer Privatplatzierung oder im Wege eines weiteren öffentlichen Angebots in Deutschland sowie in der Schweiz gegen (i) Bareinlage oder (ii) gegen Sacheinlage von Kommanditanteilen an der KiriFarm Europa GmbH & Co. KG oder (iii) gegen Sacheinlage von Anleiheforderungen gegen die

We Grow Kiri Farm II AG, Balzers (Fürstentum Liechtenstein);

We Grow Kiri Farm III AG, Balzers (Fürstentum Liechtenstein);

We Grow Kiri Farm IV AG, Balzers (Fürstentum Liechtenstein) sowie

We Grow Kiri Farm V AG, Balzers (Fürstentum Liechtenstein)

platzieren. Der Angebotspreis, zu dem die Angebotsaktien im Rahmen des weiteren öffentlichen Angebots und der Privatplatzierung angeboten werden, beträgt während der Laufzeit der Bezugsfrist EUR 7,65 je Angebotsaktie und im weiteren Angebotszeitraum nach Ablauf der Bezugsfrist EUR 8,50 je Angebotsaktie.

Die Kapitalerhöhung kann in einer oder mehreren Tranchen durchgeführt werden.

Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Die Angebotsaktien werden den Aktionären zum Bezug im Verhältnis 2:1 zu einem Bezugspreis von EUR 7,65 angeboten, d. h. auf jeweils 2 (zwei) alte Aktien kann jeder Aktionär 1 (eine) Angebotsaktie gegen Zahlung des Bezugspreises von EUR 7,65 je Angebotsaktie beziehen.

Unsere Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Angebotsaktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit vom

vom 10. März 2023, 00:00 Uhr bis zum 30. April 2023, 24:00 Uhr („Bezugsfrist“)

durch Einreichung des auf der Webseite der Emittentin (www.wegrow-ag.de) zum Download unter der Rubrik Investor Relations (https:/​/​wegrow-ag.de/​public-relations/​) zur Verfügung stehenden Zeichnungsscheins an die Geschäftsadresse der Emittentin, die WeGrow AG, Kehn 20, 47918 Tönisvorst, auszuüben. Der Zeichnungsschein ist vollständig auszufüllen, ordnungsgemäß zu unterzeichnen und der Emittentin zusammen mit allen in dem Zeichnungsschein beschriebenen Anlagen spätestens bis zum Ende der Bezugsfrist (entscheidend ist das Datum des Eingangs bei der Emittentin) in zweifacher Ausfertigung im Original zuzusenden.

Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos. Für nicht ausgeübte Bezugsrechte wird keine Vergütung gezahlt.

Der Bezugspreis ist bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf folgendes Konto der Emittentin bei der Sparkasse KölnBonn zu zahlen:

Kontoinhaber: WeGrow AG
IBAN: DE69 3705 0198 1936 0008 33
BIC: COLSDE33XXX
Verwendungszweck: „Kapitalerhöhung der WeGrow AG 2023“

Es gibt keine Bedingungen für den Abschluss des Angebots. Das Datum, an dem das Angebot frühestens geschlossen werden kann, ist das Ende der Bezugsfrist.

Die Bezugsrechte werden nicht verbrieft.

Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos.

Gemäß der Regelung in Artikel 3 Absatz 1 der Prospektverordnung wurde für die Durchführung des Bezugsangebots ein Wertpapierprospekt erstellt. Der Wertpapierprospekt ist auf der Website der Emittentin unter

www.wegrow-ag.de

unter der Rubrik Investor Relations abrufbar. Insbesondere mit Blick auf die Risikohinweise sollte dieser Wertpapierprospekt sorgfältig vor einer eventuellen Ausübung des Bezugsrechts gelesen werden.

Kosten

Von der Emittentin werden Zeichnern keine Kosten oder Steuern in Rechnung gestellt.

Wichtige Hinweise

Das Bezugsangebot steht unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Emittentin.

Verkaufsbeschränkungen

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Emittentin im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Emittentin darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Emittentin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die Angebotsaktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Angebotsaktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S.-Personen im Sinne des U.S. Securities Act.

 

Düsseldorf, im März 2023

WeGrow AG

Der Vorstand

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