Westernacher Consulting AG – Ausgabe von Genussrechten

Westernacher Consulting AG
Wiesloch
HRB 707587
Veröffentlichung gemäß § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
1.

Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Genussrechten

Die außerordentliche Hauptversammlung der Westernacher Consulting AG hat am 19. Dezember 2014 den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats mehrmals Genussrechte, die nicht mit Wandlungs- und Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft verbunden sind, mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben. Der Gesamtbetrag der auf Grundlage dieser Ermächtigung begebenen Genussrechte darf insgesamt Euro 5.000.000,– (fünf Millionen) nicht überschreiten.

Die Ermächtigung kann auch in Teilbeträgen ausgenutzt werden.

Genussscheine zur Verbriefung der Rechte werden nicht ausgegeben. Die Genussberechtigten werden in einem Genussrechtsbuch eingetragen, das in elektronischer Form geführt werden kann.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Genussrechte, insbesondere Ausgabekurs, Stückelung, Laufzeit und Kündigung, Höhe der jährlich garantierten Ausschüttung, Beteiligung des Genussrechtskapitals am Verlust, Teilhabe an der Gewinnverteilung und Liquidationserlös, Verfügungsbeschränkungen und Zeichnungsberechtigte festzulegen. Die Bedingungen können für verschiedene Personenkreise, insbesondere für Mitarbeiter (auch der ganzen Unternehmensgruppe) und verschiedene Teilbeträge der Ausnutzung unterschiedlich ausgestaltet werden.

Wiesloch, im Dezember 2014

Westernacher Consulting AG

Der Vorstand

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