White Owl Capital AG – Ordentliche Hauptversammlung

White Owl Capital AG

Berlin

Wir laden unsere Aktionäre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung
der White Owl Capital AG

am Mittwoch, den 22. Juni 2022 um 12.30 Uhr

im COSMO Hotel Berlin Mitte,
Spittelmarkt 13, 10117 Berlin,
Raum Cosmo I

I. Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2021

Die vorgenannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Fasanenstraße 42 in 10719 Berlin zur
Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift
der Unterlagen erteilt. Auch in der Hauptversammlung werden die Unterlagen ausliegen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2021
in Höhe von EUR 461.756,09 sowie eine Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen in
Höhe von EUR 538.154,91 wie folgt zu verwenden:

Es wird eine Dividende in Höhe von EUR 9,03 je Stammaktie und von EUR 9,03 zuzüglich
EUR 0,02, dem Gewinnanteil von 2 % des auf die einzelne Vorzugsaktie entfallenden
Betrages des Grundkapitals gem. § 18 Abs. 1 der Satzung, je Vorzugsaktie ausgeschüttet.

Unter Berücksichtigung der eigenen Anteile von 3.800 Stück Stammaktien und 8.500 Stück
Vorzugsaktien ergibt sich folgende Ausschüttung an die Aktionäre:

96.200 Stück Stammaktien x EUR 9,03 EUR 868.686,00
14.500 Stück Vorzugsaktien x EUR 9,05 EUR 131.225,00
Insgesamt EUR 999.911,00

Die Ausschüttungen an die Aktionäre werden am 01.07.2022 vorgenommen.

Der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns 2021 ist ab dem
Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
in der Fasanenstraße 42 in 10719 Berlin zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt.
Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift des Vorschlags des Vorstands erteilt.
Auch in der Hauptversammlung wird der Vorschlag des Vorstands ausliegen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2021 amtierenden
Vorstände für diesen Zeitraum zu beschließen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2021 amtierenden
Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen.

5.

Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr
2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine
feste Vergütung i.H.v. jeweils EUR 18.000,00 gewährt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats
erhält einen Aufschlag i.H.v. EUR 18.000,00, also insgesamt eine feste Vergütung i.H.v.
EUR 36.000,00. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten zusätzlich eine variable
Vergütung i.H.v. jeweils EUR 500,00 je Aufsichtsratssitzung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats
erhält einen Aufschlag i.H.v. jeweils EUR 500,00, also eine variable Vergütung je
Aufsichtsratssitzung i.H.v. EUR 1.000,00. Die Hälfte der festen Vergütungen ist mit
Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2022, der Rest in zwei gleichen Raten zum 30.09.
und 31.12.2022 fällig. Sofern ein Mitglied des Aufsichtsrats nicht das ganze Jahr
2022 Mitglied des Aufsichtsrats war, wird die feste Vergütung zeitanteilig gewährt.
Die variablen Vergütungen werden zu den drei vorgenannten Fälligkeitsterminen mit
den festen Vergütungsanteilen fällig.

II. Anfragen und Anträge, Stimmrechtsvertretung

Anfragen oder Anträge zur ordentlichen Hauptversammlung sind ausschließlich an die
folgende Anschrift zu richten:

White Owl Capital AG
Fasanenstraße 42
10719 Berlin
Fax 030-206091711
E-Mail: info@whiteowl.de

Aktionäre, die nicht selbst an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen möchten,
können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten,
auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Die Bevollmächtigung ist gegenüber dem Leiter der Hauptversammlung nachzuweisen.

 

Berlin, im Mai 2022

White Owl Capital AG

Der Vorstand

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