Winkler AG – Bekanntmachung eines Bezugsangebotes

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Winkler AG
Heidelberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bezugsangebot 22.03.2019

Winkler AG

Heidelberg

Amtsgericht Mannheim, HRB 732577

Bekanntmachung eines Bezugsangebotes

Hinweis:

Dieses Bezugsangebot dient ausschließlich der Information an die Bezugsberechtigten gemäß den Vorgaben des Aktiengesetzes. Dieses Dokument stellt kein Angebotsdokument und keinen Prospekt gemäß der Richtlinie 2003/71/EG in der jeweils gültigen Fassung (die „Prospektrichtlinie“) dar. Es handelt sich nicht um ein öffentliches Angebot im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG).

1.

Der Vorstand der Winkler AG hat am 05.03.2019 auf der Grundlage von § 4 Nr. 3 der Satzung beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 1.000.000,00 Euro um bis zu 130.000,00 Euro auf bis zu 1.130.000,00 Euro nach der Kapitalerhöhung durch Ausgabe von bis zu 130.000 neuer, auf den Namen lautender vinkulierter Namensaktien mit einem Nennbetrag von 1,00 Euro gemäß § 5 Nr. 2 und Nr. 4 der Satzung zu erhöhen.

Der Vorstand hat weiter beschlossen, dass von den bis zu 130.000 neuen Aktien bis zu 65.000 Aktien ab dem 01.01.2019 und weitere 65.000 Aktien ab dem 01.01.2020 gewinnberechtigt sind.

2.

Die Aktien werden den Aktionären zum Bezug angeboten. Die Bezugsfrist für die Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre beträgt zwei Wochen ab Bekanntmachung der Ausnutzung des genehmigten Kapitals und der Dauer der Bezugsfrist in den Gesellschaftsblättern der Gesellschaft, das heißt, der Bekanntmachung der Ausnutzung des genehmigten Kapitals und der Dauer der Bezugsfrist im Bundesanzeiger.

3.

Zur Zeichnung eventuell noch verbleibender, nicht durch Bezugsrechte der Aktionäre gezeichneter neuer Aktien sind folgende Personen zugelassen:

für die Aktien mit einer Gewinnberechtigung ab dem 01.01.2019: Aktionäre und Aufsichtsräte der Gesellschaft sowie Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer der inländischen Tochtergesellschaften. Bedingung für die Zeichnungsberechtigung der Arbeitnehmer ist kumulativ, dass ein unbefristetes und ungekündigtes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis mit der Gesellschaft oder einer inländischen Tochtergesellschaft seit mehr als 6 Monaten besteht, wobei dies auch für Arbeitnehmer in Elternzeit, Mutterschutz oder Freistellungsphase der Altersteilzeit gilt, sowie kein Aufhebungsvertrag vereinbart ist. (Bezugsgruppe 1)

für die Aktien mit einer Gewinnberechtigung ab dem 01.01.2020: natürliche Personen aus dem Kreis der Gesellschafter und Führungskräfte von Kooperationspartnern, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern der Gesellschaft, die mindestens 4.445 Aktien zeichnen, sowie juristische Personen aus dem Kreis der Kooperationspartner, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern der Gesellschaft, die mindestens 44.445 Aktien zeichnen (Bezugsgruppe 2).

4.

Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabebetrag in Höhe von 11,25 Euro je Aktie ausgegeben.

Aufsichtsräte der Gesellschaft sowie Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer von inländischen Tochtergesellschaften erhalten eine Ermäßigung auf den Ausgabebetrag von 11,25 Euro in Höhe von 15 %, sodass der Ausgabebetrag für sie 9,56 Euro je Aktie beträgt.

Arbeitnehmer der Gesellschaft, die zugleich Inhaber von Genussrechten der Variante 2 gemäß § 1 Abs. 3 der Genussrechtsbedingungen vom 30.04.2015 sind, erhalten unter der Bedingung, dass sie ihre Einlage im Wege der Sacheinlage durch teilweise oder vollständige Einbringung ihres Rückzahlungsanspruchs auf das Genussrechtsnennkapital gegen die Gesellschaft erbringen, eine Ermäßigung in Höhe von 25 % auf den Ausgabebetrag von 11,25 Euro, sodass für sie der Ausgabebetrag 8,44 Euro je Aktie beträgt. Die Ermäßigung in Höhe von 25 % auf den Ausgabebetrag von 11,25 Euro je Aktie gilt jedoch nur für die Anzahl von Aktien, die sich aus der Division des jeweils einzubringenden Rückzahlungsanspruchs auf das Genussrechtsnennkapital durch den Ausgabebetrag von 8,44 Euro je Aktie ergibt. Soweit der Wert der eingebrachten Rückzahlungsforderung auf das Genussrechtsnennkapital den Gesamtausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien übersteigt, ist die Differenz von der Gesellschaft an den Arbeitnehmer auszuzahlen.

5.

Die Zeichnungsfrist für die Abgabe der Zeichnungserklärung ist für Personen der Bezugsgruppe 1 gemäß Ziffer 3 der 31.05.2019 und für Personen der Bezugsgruppe 2 gemäß Ziffer 3 der 30.09.2019. Voraussetzung für das Zustandekommen des Zeichnungsvertrags ist die Annahme der Zeichnungserklärung durch die Winkler AG durch Unterschrift unter den Zeichnungsvertrag.

6.

Eine Zeichnung durch die unter Ziffer 3 genannten Personen wird unverbindlich, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 31.12.2019 in das Handelsregister eingetragen ist.

7.

Die Durchführung der Kapitalerhöhung kann auch in mehreren Tranchen zum Handelsregister angemeldet werden, insbesondere können auch die Aktien, die gegen Sacheinlage gezeichnet werden, getrennt von den Aktien, die gegen Bareinlagen gezeichnet werden, zur Eintragung angemeldet werden.

8.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 Nr.1 der Satzung und § 5 Nr. 1 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

 

Heidelberg, den 05.03.2019

 

Andreas Zenner
Vorstandsvorsitzender
Markus Medek
stellv. Vorstandsvorsitzender
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