Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabebetrag in Höhe von 11,25 Euro je Aktie ausgegeben.
Aufsichtsräte der Gesellschaft sowie Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer von inländischen Tochtergesellschaften erhalten eine Ermäßigung auf den Ausgabebetrag von 11,25 Euro in Höhe von 15 %, sodass der Ausgabebetrag für sie 9,56 Euro je Aktie beträgt.
Arbeitnehmer der Gesellschaft, die zugleich Inhaber von Genussrechten der Variante 2 gemäß § 1 Abs. 3 der Genussrechtsbedingungen vom 30.04.2015 sind, erhalten unter der Bedingung, dass sie ihre Einlage im Wege der Sacheinlage durch teilweise oder vollständige Einbringung ihres Rückzahlungsanspruchs auf das Genussrechtsnennkapital gegen die Gesellschaft erbringen, eine Ermäßigung in Höhe von 25 % auf den Ausgabebetrag von 11,25 Euro, sodass für sie der Ausgabebetrag 8,44 Euro je Aktie beträgt. Die Ermäßigung in Höhe von 25 % auf den Ausgabebetrag von 11,25 Euro je Aktie gilt jedoch nur für die Anzahl von Aktien, die sich aus der Division des jeweils einzubringenden Rückzahlungsanspruchs auf das Genussrechtsnennkapital durch den Ausgabebetrag von 8,44 Euro je Aktie ergibt. Soweit der Wert der eingebrachten Rückzahlungsforderung auf das Genussrechtsnennkapital den Gesamtausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien übersteigt, ist die Differenz von der Gesellschaft an den Arbeitnehmer auszuzahlen.
|