Winkler AG: Bekanntmachung von Zeichnungsrechten

Winkler AG

Heidelberg

Amtsgericht Mannheim, HRB 732577

Bekanntmachung von Zeichnungsrechten

Hinweis: Diese Bekanntmachung dient ausschließlich der Information an die Zeichnungsberechtigten gemäß den Vorgaben des Aktiengesetzes. Dieses Dokument stellt kein Angebotsdokument und keinen Prospekt gemäß der Richtlinie 2003/​71/​EG in der jeweils gültigen Fassung (die „Prospektrichtlinie“) dar. Es handelt sich nicht um ein öffentliches Angebot im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG).

1.

Der Vorstand der Winkler AG hat am 14.01.2022 auf der Grundlage von § 4 Nr. 3 der Satzung beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 1.066.830,00 Euro um bis zu 175.000,00 Euro auf bis zu 1.241.830,00 Euro nach der Kapitalerhöhung durch Ausgabe von bis zu 175.000 neuer, auf den Namen lautender vinkulierter Namensaktien mit einem Nennbetrag von 1,00 Euro gemäß § 5 Nr. 2 und Nr. 4 der Satzung zu erhöhen.

Der Vorstand hat weiter beschlossen, dass die bis zu 175.000 neuen Aktien ab dem 01.01.2022 gewinnberechtigt sind.

2.

Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

3.

Zur Zeichnung der neuen Aktien sind folgende Personen zugelassen:

a.

Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer der inländischen Tochtergesellschaften, Vorstände und Aufsichtsräte der Gesellschaft. Bedingung für die Zeichnungsberechtigung der Arbeitnehmer ist kumulativ, dass ein unbefristetes und ungekündigtes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis mit der Gesellschaft oder einer inländischen Tochtergesellschaft seit mehr als 6 Monaten besteht, wobei dies auch für Arbeitnehmer in Elternzeit, Mutterschutz oder Freistellungsphase der Altersteilzeit gilt, sowie kein Aufhebungsvertrag vereinbart ist

b.

Natürliche Personen aus dem Kreis der Gesellschafter und Führungskräfte von Kooperationspartnern, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern der Gesellschaft, die mindestens 1.000 Aktien zeichnen, sowie juristische Personen aus dem Kreis der Kooperationspartner, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern der Gesellschaft, die mindestens 10.000 Aktien zeichnen.

c.

Family-Offices und Stiftungen, die mindestens 100.000 Aktien zeichnen

4.

Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabebetrag in Höhe von 11,95 Euro je Aktie ausgegeben.

Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer von inländischen Tochtergesellschaften, Vorstände und Aufsichtsräte erhalten eine Ermäßigung auf den Ausgabebetrag von 11,95 Euro in Höhe von 15 %, sodass der Ausgabebetrag für sie 10,16 Euro je Aktie beträgt.

5.

Die Zeichnungsfrist für die Abgabe der Zeichnungserklärung beginnt am 26.01.2022. Sie endet am 30.09.2022. Voraussetzung für das Zustandekommen des Zeichnungsvertrags ist die Annahme der Zeichnungserklärung durch die Winkler AG durch Bestätigung auf dem Zeichnungsschein.

6.

Eine Zeichnung durch die unter Ziffer 3 genannten Personen wird unverbindlich, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 31.12.2022 in das Handelsregister eingetragen ist.

7.

Die Durchführung der Kapitalerhöhung kann auch in mehreren Tranchen zum Handelsregister angemeldet werden.

8.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 Nr.1 und Nr. 3 der Satzung und § 5 Nr. 1 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

 

Heidelberg, im Januar 2022

 

Andreas Zenner
Vorstandsvorsitzender
Markus Medek
stellv. Vorstandsvorsitzender
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