Wohnungsbau-Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

WOHNUNGSBAU AKTIENGESELLSCHAFT HILDESHEIM

in Hildesheim

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Donnerstag, den 25. August 2016, 17.00 Uhr

in der Sparkasse Hildesheim, Rathausstr. 21–23 (Rolandzimmer 4. OG) stattfindenden

Ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie der Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015.

2.

Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses auf der Grundlage des genehmigten Jahresabschlusses.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss 2015 zu genehmigen und von dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschuss von € 247.993,76 die gesetzliche Rücklage um € 4.435,41 auf € 30.000,00 zu erhöhen, die freie Rücklage um € 16.612,44 auf € 170.000,00 zu erhöhen, eine Dividende von € 156.250,00 zu zahlen und den Rest von € 70.695,91 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WP/StB-Sozietät Krause & Kollegen, Hildesheim, zum Abschlussprüfer zu bestellen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat.

Gemäß § 11 a der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus 6 von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern (§ 96 Abs. 1 letzter Hs. Aktiengesetz).

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die gemäß der Satzung ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder,

Frau Dietlinde Noll und
Herr Heinz Engelmann

sowie als Ersatzmitglied

Frau Sylvia Noll (für Frau Dietlinde Noll)

für die jeweilige Amtszeit wiederzuwählen.

6.

Die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, werden gemäß § 19 unserer Satzung ersucht, ihre Aktien oder die auf diese lautenden Hinterlegungsscheine bis zum 17.08.2016 bei der Sparkasse Hildesheim, bei einem Notar oder bei der Gesellschaft zu hinterlegen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung in gesperrter Verwahrung gehalten werden.

Jeder stimmberechtigte Aktionär kann sich aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Die Vollmachten werden vom Vorsitzenden der Hauptversammlung geprüft und bleiben in der Verwahrung der Gesellschaft.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates liegen bei der Sparkasse Hildesheim zur Einsichtnahme aus. Auf Anforderung wird jedem Aktionär von der Verwaltung unserer Gesellschaft eine Ausfertigung der Vorlagen zugestellt.

 

Hildesheim, den 22. Juni 2016

Der Vorstand

Engelmann

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