Wohnungsbau und Treuhand Aktiengesellschaft (gbt): Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Wohnungsbau und Treuhand Aktiengesellschaft (gbt)
Trier
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung 30.07.2020

Wohnungsbau und Treuhand Aktiengesellschaft (gbt)

Trier

Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

Am 14. April 2020 wurde mit Urkunde 834/2020 des Notars Justizrat Dr. Ulrich Dempfle, Trier, der Verschmelzungsvertrag der im Handelsregister Wittlich unter HRB 1518 eingetragenen gbt Baumanagement GmbH mit Sitz in Trier (nachfolgend GmbH genannt) auf die im Handelsregister Wittlich unter HRB 1013 eingetragene Wohnungsbau und Treuhand AG (gbt) mit Sitz in Trier (nachfolgend AG genannt) beurkundet.

Die AG ist alleinige Gesellschafterin der GmbH.

Die GmbH als übertragender Rechtsträger überträgt ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die AG als übernehmenden Rechtsträger gemäß § 2 Nr. 1 UmwG (Verschmelzung durch Aufnahme), daher ist bei der übernehmenden AG kein Beschluss der Hauptversammlung nach § 62 Abs. 1 UmwG erforderlich. Aktionäre der AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der AG erreichen, können gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Ein Beschluss über die Verschmelzung der Gesellschafterversammlung der übertragenden GmbH ist nach § 62 Abs. 4 UmwG nicht erforderlich.

Es wurden keine Gegenleistungen oder Vorteile gewährt.

 

Wohnungsbau und Treuhand Aktiengesellschaft (gbt)

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