Your Family Entertainment AG München – Bekanntmachung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Ausgabe neuer Aktien

Your Family Entertainment AG

München

Bekanntmachung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
über die Ausgabe neuer Aktien

Der Vorstand der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft hat am 12. August 2022 beschlossen, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats sowie auf Grundlage der in § 4 Abs. (3) der Satzung der Gesellschaft enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2022), das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 14.234.642,00 um EUR 41.858,00 auf EUR 14.276.500,00 durch Ausgabe von 41.858 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00 zum Ausgabebetrag von EUR 3,00 und voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2022 gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß § 4 Abs. (3) Satz 4 lit. c) ausgeschlossen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat mit Beschlussfassung vom 13. September 2022 dieser Beschlussfassung zugestimmt.

Nach Durchführung wird die Kapitalerhöhung zum Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 164992) angemeldet. Mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 14.276.500,00 und ist eingeteilt in 14.276.500 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Das Genehmigte Kapital der Gesellschaft nach § 4 Abs. (3) der Satzung der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft beträgt nach Durchführung der Kapitalerhöhung noch EUR 7.075.463,00.

 

München, im September 2022

Your Family Entertainment Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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