youvestor AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

youvestor AG

Frankfurt am Main

An alle Aktionäre der youvestor AG

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Donnerstag, 15.10.2020, um 14.00 Uhr

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Die ordentliche Hauptversammlung wird aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) getroffenen Entscheidung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten, wobei

1.

die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung einschließlich der Generaldebatte und der Abstimmungen erfolgt;

2.

die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation (per elektronischer Teilnahme oder elektronischer Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung möglich ist;

3.

den angemeldeten Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege elektronischer Kommunikation (bis zum Ablauf des zweiten Tages vor der Versammlung) eingeräumt wird;

4.

den Aktionären, die ihr Stimmrecht nach Nummer 2 ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nr. 1 des Aktiengesetzes (AktG) unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt wird.

Ort der Hauptversammlung, an dem sich der Vorsitzende der Versammlung und der Vorstand befinden, sind die Geschäftsräume der youvestor AG, Mainzer Landstraße 41, 60329 Frankfurt am Main.

Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung.

Die Einladung wird fristgerecht im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um die Ankündigung Ihrer Teilnahme (schriftlich per Post oder per E-Mail an aktienregister@youvestor.de) bis zum 09. Oktober 2020.

Bitte beachten Sie unbedingt die besonderen Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung im Anschluss an die Tagesordnung.

Frankfurt am Main, 21.09.2020

Der Vorstand

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019

Vorlage des vom Aufsichtsrat am 27.08.2020 gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses mit Stichtag zum 31. Dezember 2019 nebst Bericht des Aufsichtsrats

TOP 2

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Vorstand für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Diverses

Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des sogenannten SARS-Cov-2-Virus (COVID-19-Pandemie) hat der Vorstand der Youvestor AG aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes und mit Rücksicht auf voraussichtlich fortdauernde behördliche Beschränkungen für die Durchführung von Präsenzveranstaltungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft auf Grundlage von Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) in diesem Jahr ausnahmsweise ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.

Die Hauptversammlung findet in den Räumen der youvestor AG, Mainzer Landstraße 41, 60329 Frankfurt am Main, als Ort der Hauptversammlung im Sinne des Gesetzes statt.

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten an der Hauptversammlung ist jedoch wegen der Abhaltung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ausgeschlossen.

Entsprechend den Vorgaben des COVID-19-Gesetzes für eine virtuelle Hauptversammlung gilt stattdessen Folgendes:

Die Hauptversammlung wird für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten im Internet über eine „Microsoft Teams Web Session“ in voller Länge live in Ton und Bild übertragen.

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation (elektronische Teilnahme oder elektronische Briefwahl) oder durch Bevollmächtigte ausüben. Ein Stimmrechtsvertreter wird von der Gesellschaft nicht benannt.

Den Aktionären und ihren Bevollmächtigten wird eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt.

Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, bzw. ihren Bevollmächtigten wird in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Die Möglichkeit des Widerspruchs zum Notar wird bis zum Ende der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation gewährleistet.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die nachstehenden Erläuterungen verwiesen.

Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung auf der Grundlage des COVID-19-Gesetzes zu Modifikationen beim Ablauf der Versammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte führt, bitten wir die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Hauptversammlung anmelden.

Für die Inhaber der auf den Namen lautenden Aktien ist kein gesonderter Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär jedoch nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist (Art. 5 SE-VO i.V.m. § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG).

Die Anmeldung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung muss der Youvestor AG bis spätestens Freitag, den 09. Oktober 2020, 24:00 Uhr (MESZ), schriftlich oder per E-Mail unter folgender Adresse zugehen:

Youvestor AG
Mainzer Landstraße 41
60329 Frankfurt am Main
E-Mail: aktienregister@youvestor.de

Nach Erfüllung der vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen werden den teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten elektronische Einladungen zur Ausübung der Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung übersandt.

Auch die teilnehmenden Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten üben ihr Stimmrecht ausschließlich durch elektronische Briefwahl aus.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (elektronische Briefwahl). Auch in diesem Fall müssen die oben genannten Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt werden.

Briefwahlstimmen (sowie ggf. deren Änderung oder Widerruf) können der Gesellschaft ausschließlich per E-Mail an

aktienregister@youvestor.de

übermittelt werden und müssen der Gesellschaft hierüber bis spätestens zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am Donnerstag, den 15. Oktober 2020, zugehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung der Briefwahlstimme per Post.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre haben ferner die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten zu beauftragen, für sie das Stimmrecht (und ggf. sonstige hauptversammlungsbezogene Rechte) auszuüben. Auch in diesem Fall müssen die weiter oben genannten Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt werden. Ein Stimmrechtsvertreter wird von der Gesellschaft nicht benannt.

Da eine physische Teilnahme solcher Bevollmächtigter aufgrund der Abhaltung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach dem COVID-19-Gesetz nicht möglich ist, können diese Bevollmächtigten das Stimmrecht in der Hauptversammlung auch ihrerseits nur im Wege der elektronischen Kommunikation per elektronischer Briefwahl ausüben. Die Rechtsausübung erfolgt durch einen Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Kommunikation über die E-Mail-Adresse

aktienregister@youvestor.de

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist.

Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung verwendet werden können, können hier heruntergeladen werden.

Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen. Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung, an welche insbesondere auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail erfolgen kann:

Youvestor AG
Mainzer Landstraße 41
60329 Frankfurt am Main
E-Mail: aktienregister@youvestor.de

Eine durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilte Vollmacht bzw. deren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf müssen der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens Dienstag, den 13. Oktober 2020, 18:00 Uhr (MESZ) zugehen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Vorschläge zu einer in der Tagesordnung vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu übermitteln. Gegenanträge sowie Wahlvorschläge können der Gesellschaft vor der Hauptversammlung an folgende Adresse übermittelt werden:

Youvestor AG
Mainzer Landstraße 41
60329 Frankfurt am Main
aktienregister@youvestor.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 13. Oktober 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorstehenden Adresse zugehen, finden Berücksichtigung in der Hauptversammlung.

Die Gesellschaft wird fristgerecht unter der vorstehenden Adresse zugegangene, gemäß §§ 126 bzw. 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von teilnahmeberechtigten Aktionären so behandeln, als seien sie in der Hauptversammlung mündlich gestellt worden. Dies gilt entsprechend für Anträge zu Tagesordnungspunkten, die aufgrund eines Ergänzungsantrags von Aktionären gemäß § 122 Abs. 2 AktG durch gesonderte Bekanntmachung nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Fragemöglichkeit der Aktionäre nach Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz; Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

Gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes ist Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation einzuräumen. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Aktionäre, welche die weiter oben genannten Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, bzw. ihre Bevollmächtigten Fragen wie folgt einreichen können:

Die Fragen sind der Gesellschaft per E-Mail an

aktienregister@youvestor.de

Betreff „Fragen zur Hauptversammlung“, zu übermitteln und müssen der Gesellschaft bis spätestens Montag, den 12. Oktober 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Ein Auskunftsrecht ist mit der Möglichkeit, Fragen einzureichen, abweichend von § 131 Abs. 1 AktG nicht verbunden. Der Vorstand entscheidet gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes vielmehr nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Er kann dabei insbesondere im Interesse eines zeitlich angemessenen Rahmens der virtuellen Hauptversammlung Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre unter den eingereichten Fragen eine sinnvolle Auswahl treffen.

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung ausgeübt haben, bzw. ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch zur Niederschrift gemäß § 245 Nr. 1 AktG zu erklären. Die Erklärung ist über die E-Mail-Adresse

aktienregister@youvestor.de

von Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Ende möglich. Die Möglichkeit des Widerspruchs zum Notar wird bis zum Ende der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation gewährleistet.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Aktionäre, welche die weiter oben genannten Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllen, bzw. ihre Bevollmächtigten können die gesamte virtuelle Hauptversammlung über das Internet in Ton und Bild live verfolgen. Die Zugangsdaten für die Übertragung werden ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten am Mittwoch, den 14. Oktober 2020 übersandt.

Die vorstehend beschriebene Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Online-Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

 

Frankfurt am Main, im September 2020

Youvestor AG

Der Vorstand

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