ZEAG Energie AG, Heilbronn – Dividendenbekanntmachung (ISIN: DE0007816001 / WKN: 781600 – Dividende von € 0,40 je dividendenberechtigter Stückaktie)

ZEAG Energie AG

Heilbronn

ISIN: DE0007816001 /​ WKN: 781600

Dividendenbekanntmachung

Die 133. ordentliche Hauptversammlung der ZEAG Energie AG vom 17. Mai 2022 hat beschlossen,
den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von € 1.764.688,13 zur Ausschüttung
einer Dividende von € 0,40 je dividendenberechtigter Stückaktie, das entspricht bei
3.778.000 dividendenberechtigten Stückaktien einem Betrag von € 1.511.200,00, zu verwenden
und den Restbetrag in Höhe von € 253.488,13 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am
20. Mai 2022 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Institute. Zahlstelle
ist die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie
5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %). Bei Aktionären,
die gegenüber ihrem depotführenden Institut ihre Kirchensteuerpflicht erklärt haben,
wird zusätzlich die Kirchensteuer einbehalten. Von ihrem depotführenden Institut erhalten
die Aktionäre jeweils eine Bescheinigung über die einbehaltenen Steuern.

Vom Steuerabzug wird abgesehen, wenn ein inländischer Aktionär dem depotführenden
Institut bereits eine Nichtveranlagungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes eingereicht
hat. Entsprechendes gilt, soweit der inländische Aktionär seinem depotführenden Institut
einen Freistellungsauftrag erteilt hat und das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen
nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.

Der Steuerabzug bei Zahlung der Dividende wird nur in Höhe von 15 % Kapitalertragsteuer
sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer vorgenommen, wenn inländische
Aktionäre dem depotführenden Institut eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamts
vorgelegt haben, dass die Aktien im Hoheitsbereich gehalten werden (Bescheinigung
nach § 44 a Abs. 8 EStG).

Bei im Ausland ansässigen beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene
Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages
müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 beim Bundeszentralamt für Steuern, D-53221
Bonn, eingegangen sein.

Auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern können sich im Ausland ansässige
Anleger kostenlos über das Verfahren informieren. Im Ausland ansässigen Aktionären
wird empfohlen, sich wegen der steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.

 

Heilbronn, im Mai 2022

ZEAG Energie AG

Der Vorstand

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