CECONOMY AG, Düsseldorf – Zulassungsbeschluss (Stück 125.800.000 (EUR 321.602.593,27) auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag)

Zulassungsbeschluss

Es ist beschlossen worden,

Stück 125.800.000 (EUR 321.602.593,27) auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von rund je Euro 2,56 aus der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 12. April 2022 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
– mit voller Dividendenberechtigung ab dem 01. Oktober 2021 -,

und

bis zu Stück 35.000.000 (EUR 89.476.079,21) neue, auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von rund je Euro 2,56,die aus dem neu geschaffenen bedingten Kapital 2022/​I stammen (Bedingtes Kapital 2022/​I), das von der außerordentlichen Hauptversammlung am 12. April 2022 zur Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen beschlossen wurde
– gewinnberechtigt vom Beginn desjenigen Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Entstehung durch Ausübung von Wandlungsrechten noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist –
– ISIN: DE0007257503 /​ WKN: 725750 –

der CECONOMY AG, Düsseldorf,

an der Börse Düsseldorf zum Regulierten Markt zuzulassen.

 

Düsseldorf, den 09. Juni 2022

Geschäftsführung der Börse Düsseldorf

 

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