Activa Resources AG – Hauptversammlung 2015

Activa Resources AG
Bad Homburg v.d.H.
ISIN DE0007471377

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

Die Aktionäre der Activa Resources AG werden zur ordentlichen Hauptversammlung unserer
Gesellschaft am Donnerstag, den 09. Juli 2015, 10 Uhr, Einlass ab 09:30 Uhr
eingeladen.
Die Hauptversammlung findet statt im Steigenberger Hotel,
Kaiser-Friedrich-Promenade 69–75, 61348 Bad Homburg vor der Höhe.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014, des Konzernlageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014

Die zuvor genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.activaresources.com im Bereich „Investor Relations“ zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre ausliegen. Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung, da der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Konzernabschluss vom Aufsichtsrat bereits gebilligt und der Jahresabschluss damit festgestellt worden ist.
2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mittreu Revisions- und Treuhandgesellschaft m.b.H., Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Königstein im Taunus, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
5.

Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrates

Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 9. Juli 2015. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Herren bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Walter Blumenthal, Rechtsanwalt und Notar, Friedrichsdorf,
Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG, Jena,
Aufsichtsratsvorsitzender der ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG, Köln,

Herrn Axel Vedder, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Frankfurt am Main,
Aufsichtsratsvorsitzender der Core Spirit Bank-IT Consultancy AG, Bad Homburg v.d.H.,

Herrn Johannes Zwick, Founder and Managing Partner bei Zwick Partners LP, Charlotte, North Carolina, USA,
Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender bei der Johannesbad Management AG, Bad Füssing.

Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.
6.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015 sowie Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 5 der Satzung sowie die in der Hauptversammlung vom 19. August 2010 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals, die mit dem Betrag von € 754.169,00 noch nicht ausgenutzt worden ist, aufzuheben und § 5 der Satzung wie folgt neu zu fassen, damit Vorstand und Aufsichtsrat auch künftig das Grundkapital den geschäftspolitischen Erfordernissen der Gesellschaft anpassen können:

Ҥ 5 Genehmigtes Kapital 2015:
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Juli 2020 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 2.733.401,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 2.733.401 Inhaberaktien (Stückaktien) zu erhöhen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:

zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,

zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen,

um maximal 10 % des bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals vorhandenen Grundkapitals, wenn der Ausgabepreis der Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.“

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 6

Über den Grund des Bezugsrechtsausschlusses erstattet der Vorstand gemäß § 203 Abs. 2, i.V.m. § 186 Abs. 4 AktG folgenden Bericht:

Die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszuschließen, ermöglicht einen runden Emissionsbetrag und ein glattes Bezugsverhältnis, was die Abwicklung der Kapitalmaßnahme erleichtert. Die weiterhin vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses bei Sachkapitalerhöhungen soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in geeigneten Einzelfällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, rasch und erfolgreich auf derartige Angebote reagieren zu können. Nicht selten ergibt sich aus den Verhandlungen über den Erwerb eines Unternehmens oder einer Beteiligung an einem Unternehmen die Notwendigkeit als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereitzustellen.
Um auch in solchen Fällen erwerben zu können, muss die Gesellschaft erforderlichenfalls die Möglichkeit haben, ihr Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Sacheinlagen zu erhöhen.
Der Ausgabebetrag wird dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt werden.

Die vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen ist ausdrücklich gesetzlich vorgesehen. So erklärt § 186 Abs. 3 S. 4 AktG einen Ausschluss des Bezugsrechts insbesondere dann für zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.

Insgesamt ist die Activa Resources AG durch die Möglichkeit, das Bezugsrecht auszuschließen, in der Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen. Eine Wertverwässerung der alten Aktien soll durch die Festlegung eines angemessenen Emissionspreises vermieden werden. Aktionäre, die ein Interesse an der Beibehaltung ihrer Beteiligungsquote haben, können die dazu erforderliche Aktienzahl gegebenenfalls über den börslichen Handel erwerben. Insgesamt ist unter Abwägung der Umstände die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss erforderlich und im Interesse der Gesellschaft geboten. Der Vorstand wird bei der Ausübung der Ermächtigung nur im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat handeln.

Der Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 6 ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.activaresources.com im Bereich „Investor Relations“ zugänglich und wird auch in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre ausliegen.
∗∗∗∗∗∗∗

Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrecht

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Hierzu reicht ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 18. Juni 2015, 0:00 Uhr, zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 02. Juli 2015, 24:00 Uhr, zugehen:

AEB AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Fax 0711/715 90 99
E-Mail: hv@aeb-ag.de

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter obiger Anschrift werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Weitere Hinweise:

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Vollmacht der Textform. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderer mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten für die Vollmachtserteilung andere Bestimmungen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Der Stimmrechtsvertreter kann schriftlich mit der den Aktionären zugesandten Eintrittskarte, die die Aktionäre bei ihren Depotbanken anfordern müssen, bevollmächtigt werden. Diese Vollmachten und Weisungen sind zusammen mit der Eintrittskarte bis spätestens 06. Juli 2015, 24 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft), an die Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail an untenstehende Adresse zu senden. An andere Personen erteilte Vollmachten sind zeitlich uneingeschränkt möglich.

Formulare zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter der Activa Resources AG können bei der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse angefordert werden bzw. stehen im Internet unter www.activaresources.com im Bereich „Investor Relations“ zum Abruf bereit.

Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Punkten der Tagesordnung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.activaresources.com im Bereich „Investor Relations“ den Aktionären zugänglich gemacht, wenn sie unter Nachweis der Aktionärseigenschaft mit Begründung innerhalb der gesetzlichen Frist bei:

Activa Resources AG
Hessenring 107
61348 Bad Homburg v.d.Höhe
Fax-Nr.: 06172/4832353
E-Mail: lah@activaresources.com

eingegangen sind. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden ebenfalls unter dieser Internetadresse den Aktionären zugänglich gemacht.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 5.466.803 nennwertlose Stückaktien mit insgesamt 5.466.803 Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Bad Homburg v.d.H., im Mai 2015

Activa Resources AG

Der Vorstand

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte AEB AG, z. Hd. Herrn Gaebler, Sautterweg 5, 70565 Stuttgart, Fax 0711/715 90 99, E-Mail: hv@aeb-ag.de.

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