AGS Portfolio AG – Hauptversammlung 2017

AGS Portfolio AG

Düsseldorf

WKN A0TGJT
ISIN DE000A0TGJT6

Ergänzung der Tagesordnung für die
ordentliche Hauptversammlung am 27.09.2017

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 17.08.2017 hat die AGS Portfolio AG eine ordentliche Hauptversammlung für den 27.09.2017, um 10:00 Uhr im internationales Handelszentrum (IHZ), Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, Raum 0729, 7. Etage im Hochhaus, einberufen.

Auf Verlangen der Aktionärin SPV AG & Co. KG a.A. i. L. wird gemäß § 122 Abs. 2 AktG und § 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 27.09.2017 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht:

Tagesordnungspunkt 14:
Beschlussfassung über die Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern

Die Amtszeit eines Aufsichtsratsmitglieds endet mit Ablauf der für den 27.09.2017 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung. Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Georg Engels ist durch Beschlussfassung des Amtsgerichts Düsseldorf vom 18.04.2016 gemäß § 104 AktG zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Das hiernach gerichtlich bestellte Mitglied ist so lange Mitglied des Aufsichtsrats, bis dieser Mangel gemäß § 104 AktG durch ordentliche Wahl durch die Hauptversammlung behoben ist.

Deshalb ist die Neuwahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung i. V. m. §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes aus drei Mitgliedern, die auch sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden.

Die SPV AG & Co. KG a.A. i. L. schlägt vor:

Herrn Gerhard Proksch, Herbrechtingen, Rechtsanwalt in der Kanzlei Siegle & Kollegen in Heidenheim

Herrn Wolfgang E. Reich, Heidenheim, selbstständiger Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die SPV AG & Co. KG a.A. i. L. schlägt ferner vor, zu beschließen:

Herrn Willy Bublitz, Maler und Lackierer, Angestellter bei der KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a.A., Heidenheim, zum Ersatzmitglied für Herrn Gerhard Proksch und Herrn Wolfgang E. Reich für die Dauer der Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch Herrn Willy Bublitz ersetzt worden ist, ein Nachfolger bestellt wurde, erlangt Herr Willy Bublitz seine Stellung als Ersatzmitglied für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder, für die er als Ersatzmitglied bestellt wurde, zurück.

Herrn Wolfgang W. Reich, selbstständiger Unternehmensberater, Heidenheim, zum Ersatzmitglied für Herrn Gerhard Proksch und Herrn Wolfgang E. Reich für die Dauer der Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch Herrn Wolfgang W. Reich ersetzt worden ist, ein Nachfolger bestellt wurde, erlangt Herr Wolfgang W. Reich seine Stellung als Ersatzmitglied für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder, für die er als Ersatzmitglied bestellt wurde, zurück.

Herr Willy Bublitz ist somit erstes Ersatzmitglied, Herr Wolfgang W. Reich ist zweites Ersatzmitglied. Das zweite Ersatzmitglied wird nur dann Aufsichtsratsmitglied, wenn das erste Ersatzmitglied bereits in den Aufsichtsrat nachgerückt ist, somit nicht mehr Ersatzmitglied oder verhindert ist.

Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre.

 

Der Vorstand

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