Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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MediNavi AG München |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 22.07.2019 |
MediNavi AGMünchenISIN: DE000A0Z23L6 / WKN: A0Z23LEinladung zur ordentlichen HauptversammlungHiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, dem 30. August 2019, um 14.30 Uhr in der Gaststätte „Lillis Schnitzelparadies“, Oeser Straße 220, 65394 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung
Teilnahme an der Hauptversammlung Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie der Adresse für die Anmeldung zur Hauptversammlung und für Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären verpflichtet. Die weiteren Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Der Nachweis der Berechtigung hat durch Vorlage in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut zu geschehen. Der Nachweis muss sich auf den für börsennotierte Gesellschaften gesetzlich hierfür festgelegten Zeitpunkt beziehen, nämlich den 09. August 2019, 0:00 Uhr Record Date. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 23. August 2019, 24.00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:
Anträge und Wahlvorschläge gemäß § 126, § 127 AktG Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126, § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:
Anträge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis spätesten zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen der § 126, § 127 AktG unter der Internetadresse www.medinavi.dezugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung. Angabe nach § 125 Abs. 1 S. 4 AktG Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Hinweis zum Datenschutz Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Darüber hinaus werden die Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre sowie etwaiger Aktionärsvertreter übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Diese Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internet-Seite der Gesellschaft unter dem folgenden Link: https://medinavi.deAnforderungen von Unterlagen gemäß § 125 AktG Unterlagen gemäß § 125 AktG bitten wir, unter folgender Adresse anzufordern: MediNavi AG; c/o GFEI IR Services GmbH; Ostergrube 11; 30559 Hannover; Telefax: +49 (0) 511 474 023 19; hv@gfei.de
München, im Juli 2019 MediNavi AG Der Vorstand |