Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft
Wolfsburg
Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 31. August 2017, um 16:00 Uhr, in Wolfsburg-Vorsfelde, „Schützenhaus“, Meinstraße 86, stattfindenen ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Geschäftsberichts mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Zu Punkt 3 und 4 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung läuft die Wahlperiode der Aufsichtsratsmitglieder Franziska Bennecke, Kissenbrück, Landwirtin; Karl Ridder, Wittingen, Bürgermeister; sowie Hans-Friedrich Metzlaff, Isenbüttel, Samtgemeindebürgermeister, ab. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Bennecke sowie die Herren Ridder und Metzlaff wieder in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 AktG und § 10 der Satzung zusammen. |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2017 die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB, Braunschweig, zur Abschlussprüferin zu wählen. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der in dem bei der Gesellschaft geführten Aktienregister eingetragen ist.
Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben zu können, muss sich der Aktionär spätestens am 7. Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich mit seiner Rückantwortkarte anmelden. Falls Vertretung gewünscht wird, ist auch die Vertretungsvollmacht bis zu diesem Termin bei der Gesellschaft schriftlich einzureichen. Gemäß § 17 Ziffer 4 der Satzung ist außer dem Falle der gesetzlichen Vertretung eine sonstige Vertretung in der Hauptversammlung nur durch einen voll geschäftsfähigen Aktionär mit schriftlicher Vollmacht möglich.
Wolfsburg, im Juli 2017
Der Vorstand
Täger-Farny Dr. Montebaur Schönbach Voges