Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft

Wolfsburg

Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 31. August 2017, um 16:00 Uhr, in Wolfsburg-Vorsfelde, „Schützenhaus“, Meinstraße 86, stattfindenen ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Geschäftsberichts mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2016 in Höhe von
EUR 1.801.589,29
eine Dividende von 237,60 EUR je Aktie EUR 1.102.939,20
sowie eine Sonderdividende von EUR 72,00 je Aktie EUR 334.224,00
auszuschütten,
den Betrag von EUR 364.000,00
in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen
und den Restbetrag von EUR 426,09
auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Zu Punkt 3 und 4

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung läuft die Wahlperiode der Aufsichtsratsmitglieder Franziska Bennecke, Kissenbrück, Landwirtin; Karl Ridder, Wittingen, Bürgermeister; sowie Hans-Friedrich Metzlaff, Isenbüttel, Samtgemeindebürgermeister, ab.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Bennecke sowie die Herren Ridder und Metzlaff wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 AktG und § 10 der Satzung zusammen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2017 die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB, Braunschweig, zur Abschlussprüferin zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der in dem bei der Gesellschaft geführten Aktienregister eingetragen ist.

Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben zu können, muss sich der Aktionär spätestens am 7. Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich mit seiner Rückantwortkarte anmelden. Falls Vertretung gewünscht wird, ist auch die Vertretungsvollmacht bis zu diesem Termin bei der Gesellschaft schriftlich einzureichen. Gemäß § 17 Ziffer 4 der Satzung ist außer dem Falle der gesetzlichen Vertretung eine sonstige Vertretung in der Hauptversammlung nur durch einen voll geschäftsfähigen Aktionär mit schriftlicher Vollmacht möglich.

 

Wolfsburg, im Juli 2017

Der Vorstand

Täger-Farny                Dr. Montebaur                Schönbach                Voges

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