Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft – Ordentliche Hauptversammlung (am 3. Mai 2024, 9:30 Uhr)

Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft
– Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken –

Schwäbisch Hall

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung ein,
die am Freitag, 3. Mai 2024, 9:30 Uhr, in der Hauptverwaltung der Bausparkasse
in 74523 Schwäbisch Hall, Crailsheimer Straße 52, stattfindet.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2023

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats in getrennter Beschlussfassung für das Geschäftsjahr 2023 jeweils Entlastung zu erteilen.

3.

Änderung der Satzung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG

Die Satzung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG soll in § 16 an geänderte Rechtsvorschriften angepasst werden und eine höhere Flexibilität für die Teilnahme von Aktionären an einer Hauptversammlung und ihre Stimmabgabe, auch im Wege der elektronischen Kommunikation, ermöglichen. Für den Bedarfsfall soll auch die Abhaltung einer sogenannten virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz von Aktionären oder Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ermöglicht werden.

Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, folgende Änderung der Satzung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zu beschließen:

1) § 16 Abs. 4 wird geändert und lautet künftig wie folgt:

Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der Vorstand ist des Weiteren ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist ferner ermächtigt festzulegen, dass die Hauptversammlung ganz oder teilweise in Bild und/​oder Ton übertragen wird. Die dazu jeweils getroffenen Regelungen sind unter Beachtung der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu geben.

2) § 16 Abs. 5 wird neu eingefügt und lautet wie folgt:

Der Vorstand ist bis zum Ablauf des 31. Mai 2028 ermächtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung in diesem Zeitraum ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die dazu getroffenen Regelungen sind unter Beachtung der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu geben.

4.

Beschlussfassung über die Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Risiko- und Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich bis zum Ablauf des 29. April 2024 in Textform oder per E-Mail unter vorstandsstab@schwaebisch-hall.de beim Vorstand am Sitz der Gesellschaft angemeldet haben. Die Vertretung in der Hauptversammlung ist nur durch Mitarbeiter der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG oder durch Aktionäre zulässig, die selbst zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind. Ist der Aktionär eine juristische Person, so kann die Vollmacht zur Vertretung der eigenen und/​oder fremden Aktien auf Organmitglieder oder einen Mitarbeiter der juristischen Person lauten. Die Vollmacht ist schriftlich oder per E-Mail unter vorstandsstab@schwaebisch-hall.de zu erteilen.

Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Rechtsabteilung
Crailsheimer Straße 52
74523 Schwäbisch Hall
E-Mail: rea-sekretariat@schwaebisch-hall.de

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Zur Einsichtnahme der Aktionäre liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall) sowie in der Hauptversammlung selbst folgende Unterlagen aus:

Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG für das Geschäftsjahr 2023

und

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt.

 

Schwäbisch Hall, im März 2024


Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft
– Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken –
Schwäbisch Hall

Der Vorstand

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