Future-Trading-Aktiengesellschaft – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Future-Trading-Aktiengesellschaft

Berlin

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 13.11.2015
der Future Trading AG, Berlin, AG Charlottenburg, HRB 84809 B
Auerhahnbalz 42, 14169 Berlin

Hiermit werden die Aktionäre der Future Trading AG („Gesellschaft“) mit Sitz in Berlin, AG Charlottenburg HRB 84809 B zu der am Freitag, den 13.11.2015 um 10:00 Uhr in den Räumen der Rechtsanwälte und Notare ZNH Zimmermann Nötzold Hartmann, Kurfürstendamm 58, 10707 Berlin, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft eingeladen.

Der Aktionär Dr. Hans Martin Trump ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 30.09.2015 gemäß § 122 Abs. 3 AktG ermächtigt worden, eine Hauptversammlung mit folgender Tagesordnung einzuberufen und Herrn Dr. Hans Martin Trump zum Versammlungsleiter zu bestellen:

Tagesordnung:

1.

„Wahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 letzter Satz AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aktionär Dr. Martin Trump schlägt folgende Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:

a)

Dr. Hans Martin Trump, Zahnarzt, Käuzchensteig 4, 14195 Berlin

b)

Frau Birgit Trump, Architektin, Käuzchensteig 4, 14195 Berlin

c)

Herrn Steven Meier, Steuerberater, Wrangelstraße 66b, 10997 Berlin

2.

Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 1 AktG zur Überprüfung der Geschäftsführung der Gesellschaft der letzten fünf Jahre.

Der Aktionär Dr. Martin Trump schlägt vor, die RoeverBrönnerSusatMazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in Berlin als Sonderprüfer zu bestellen und zu beauftragen, die Geschäftsführung der Gesellschaft der letzten fünf Jahre zu prüfen.“

Erläuterungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt.

Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen, wobei die Vollmacht schriftlich oder durch Faxschreiben zu erteilen ist.

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG sind bitte an Herrn Dr. Hans Martin Trump, Käuzchensteig 4, 14195 Berlin zu übersenden. Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung an Herrn Dr. Hans Martin Trump übersandt wurden.

 

Berlin, den 12.10.2015

Dr. Hans Martin Trump – Aktionär

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