Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien – Absage der für den 18. April 2024 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung

Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien

Frankfurt am Main

Absage der für den 18. April 2024 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung

Die mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 12. März 2024 für Donnerstag, den 18. April 2024, 10:00 Uhr, einberufene außerordentliche Hauptversammlung der Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, deren Tagesordnung aufgrund von Aktionärsverlangen mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 27. März 2024 ergänzt worden ist, wird hiermit abgesagt; sie wird daher nicht stattfinden.

Die im Bundesanzeiger am 12. März 2024 bekannt gemachte Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung mit der am 12. März 2024 und 27. März 2024 bekannt gemachten Tagesordnung ist damit gegenstandslos. Sobald ein neuer Termin für die außerordentliche Hauptversammlung festgelegt werden konnte, wird eine neue Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.

Die Absage erfolgt, weil der Alleinvorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien krankheitsbedingt an der Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung am 18. April 2024 gehindert sein wird.

Frankfurt am Main, im April 2024


Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien

Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG
(persönlich haftende Gesellschafterin)

– Der Vorstand –

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