GBS Software AG – Hauptversammlung 2017

GBS Software AG

Eisenach

WKN A14KR2 – ISIN DE 000A14KR27

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur

ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, den 28.12.2017, 10:00 Uhr

im

InterCityHotel Frankfurt Airport

Am Luftbrückendenkmal 1/Cargo City Süd
60549 Frankfurt am Main, Deutschland

ein.

Tagesordnung

TOP 1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft und des Lageberichts des Vorstandes für die Gesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Hospitalstraße 6, 99817 Eisenach) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind auf der Internetseite der Gesellschaft (http://gbs-ag.com) veröffentlicht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und damit festgestellt. Entsprechend ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erforderlich.

TOP 2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats als satzungsgemäß bestimmter Leiter der Hauptversammlung beabsichtigt eine Einzelentlastung der Mitglieder des Vorstandes, der Herren Jörg Ott (Vorstand vom 01.01.2016–30.06.2016) und Markus Ernst (Vorstand vom 01.01.2016–31.12.2016), durchführen zu lassen.

TOP 3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

TOP 4.

Beschlussfassung über Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

Der Sitz der Gesellschaft wird von Eisenach nach Karlsruhe verlegt.

Die Satzung der Gesellschaft wird in § 1 Abs. 2 wie folgt neu gefasst.

„Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Karlsruhe, Baden-Württemberg.“

TOP 5.

Beschlussfassung über die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien im ordentlichen Einziehungsverfahren und die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb von Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 6.000.000,00 wird um bis zu EUR 1.000.000,00 auf bis zu EUR 5.000.000,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt im ordentlichen Einziehungsverfahren nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 237 Abs. 2, 222 ff. AktG) zum Zwecke der Rückzahlung von Teilen des Grundkapitals durch Einziehung von bis zu 1.000.000 Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00 je Stückaktie nach deren Erwerb gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG durch die Gesellschaft. Der Beschluss wird nur durchgeführt, wenn die Gesellschaft bis zum 30.06.2018 Stückaktien im rechnerischen Gesamtnennbetrag von mindestens EUR 250.000,00 erworben hat.

b)

Der Vorstand wird ermächtigt gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG, in der Zeit bis zum 30.06.2018 Stückaktien der Gesellschaft bis zu einem Gesamtnennbetrag von EUR 1.000.000,00 zum Zwecke der Einziehung nach Maßgabe des Kapitalherabsetzungsbeschlusses zu lit. a) durch entgeltlichen Kauf über ein an alle Aktionäre gerichtetes Erwerbsangebot zu erwerben. Hierbei sind die gesetzlichen Gläubigerschutzvorschriften nach § 225 AktG (§ 237 Abs. 2 S.1, 3 AktG) zu beachten und eine Zahlung des Entgeltes für den Aktienankauf erst nach Ablauf der 6-Monats-Frist vorzunehmen. Der Ankaufskurs darf 100 % des rechnerischen Nennbetrages der Stückaktien (EUR 1,00 je Stückaktie) nicht übersteigen und außerdem unterhalb dieser Höchstgrenze von EUR 1,00 je Stückaktie den arithmetischen Mittelwert der Kurse der Stückaktien der Gesellschaft in der Schlussauktion im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 10 Börsenhandelstage vor Veröffentlichung des Erwerbsangebotes um höchstens bis zu 10%, maximal jedoch insgesamt nur bis zur Höhe des rechnerischen Nennbetrages von EUR 1,00 je Stückaktie, überschreiten. Nehmen Aktionäre das Erwerbsangebot für insgesamt mehr Stückaktien als die Anzahl an Stückaktien an, auf die das Erwerbsangebot seiner Zahl nach beschränkt ist, werden die einzelnen Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d. h. prozentual im Verhältnis der Gesamtzahl der Stückaktien, auf deren Erwerb dieses Erwerbsangebot gerichtet ist, zur Anzahl der insgesamt von Aktionären zum Erwerb und zur Einziehung angebotenen Stückaktien der Gesellschaft. Weitere Einzelheiten des Erwerbsangebotes beschließt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.

TOP 6.

Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Anpassung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat zur Änderung der Fassung von § 4 (1) der Satzung (Grundkapital und Einteilung) in Anpassung an die Durchführung des vorstehenden Kapitalherabsetzungsbeschlusses wie folgt zu ermächtigen:

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 (1) der Satzung (Grundkapital und Einteilung) entsprechend dem Umfang der Durchführung der Kapitalherabsetzung anzupassen.

TOP 7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Winfried Heide, Wirtschaftsprüfer, Dresden, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen sowie vorsorglich zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte zu bestellen.

Adressen für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises sowie für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge:

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:

GBS Software AG
c/o Bankhaus Gebrüder Martin AG
Schlossplatz 7
73033 Göppingen
Telefax 07161-969317
E-Mail: bgross@martinbank.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge zur Verfügung:

GBS Software AG
Investor Relations
Hospitalstraße 6
99817 Eisenach
Telefon +49 3691 7353 0
Telefax +49 721 9800 9082
E-Mail: ir@gbs-ag.com

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts:

Nichtbörsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung, oben genannter Adressen für die Anmeldung bzw. Übersendung des Anteilsbesitznachweises sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen verpflichtet. Nachfolgende Angaben und Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.

Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 7. Dezember 2017 zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse bis zum Ablauf des 21. Dezember 2017 zugehen.

Weitere Einzelheiten können die Aktionäre der Satzung der Gesellschaft entnehmen, die auf der Internetseite der Gesellschaft (http://gbs-ag.com/investor-relations/satzung/) verfügbar ist.

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

 

Eisenach, im November 2017

Der Vorstand

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