GBS Software AG
Eisenach
WKN A14KR2 – ISIN DE 000A14KR27
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 28.12.2017, 10:00 Uhr
im
InterCityHotel Frankfurt Airport
Am Luftbrückendenkmal 1/Cargo City Süd
60549 Frankfurt am Main, Deutschland
ein.
Tagesordnung
TOP 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft und des Lageberichts des Vorstandes für die Gesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Hospitalstraße 6, 99817 Eisenach) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind auf der Internetseite der Gesellschaft (http://gbs-ag.com) veröffentlicht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und damit festgestellt. Entsprechend ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erforderlich. |
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TOP 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats als satzungsgemäß bestimmter Leiter der Hauptversammlung beabsichtigt eine Einzelentlastung der Mitglieder des Vorstandes, der Herren Jörg Ott (Vorstand vom 01.01.2016–30.06.2016) und Markus Ernst (Vorstand vom 01.01.2016–31.12.2016), durchführen zu lassen. |
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TOP 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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TOP 4. |
Beschlussfassung über Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen: Der Sitz der Gesellschaft wird von Eisenach nach Karlsruhe verlegt. Die Satzung der Gesellschaft wird in § 1 Abs. 2 wie folgt neu gefasst. „Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Karlsruhe, Baden-Württemberg.“ |
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TOP 5. |
Beschlussfassung über die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien im ordentlichen Einziehungsverfahren und die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb von Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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TOP 6. |
Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Anpassung der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat zur Änderung der Fassung von § 4 (1) der Satzung (Grundkapital und Einteilung) in Anpassung an die Durchführung des vorstehenden Kapitalherabsetzungsbeschlusses wie folgt zu ermächtigen: Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 (1) der Satzung (Grundkapital und Einteilung) entsprechend dem Umfang der Durchführung der Kapitalherabsetzung anzupassen. |
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TOP 7. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Winfried Heide, Wirtschaftsprüfer, Dresden, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen sowie vorsorglich zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte zu bestellen. |
Adressen für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises sowie für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge:
Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:
GBS Software AG c/o Bankhaus Gebrüder Martin AG Schlossplatz 7 73033 Göppingen Telefax 07161-969317 E-Mail: bgross@martinbank.de |
Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge zur Verfügung:
GBS Software AG Investor Relations Hospitalstraße 6 99817 Eisenach Telefon +49 3691 7353 0 Telefax +49 721 9800 9082 E-Mail: ir@gbs-ag.com |
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts:
Nichtbörsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung, oben genannter Adressen für die Anmeldung bzw. Übersendung des Anteilsbesitznachweises sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen verpflichtet. Nachfolgende Angaben und Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 7. Dezember 2017 zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse bis zum Ablauf des 21. Dezember 2017 zugehen.
Weitere Einzelheiten können die Aktionäre der Satzung der Gesellschaft entnehmen, die auf der Internetseite der Gesellschaft (http://gbs-ag.com/investor-relations/satzung/) verfügbar ist.
Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Eisenach, im November 2017
Der Vorstand