hippocon Aktiengesellschaft Rosengarten – Hauptversammlung

hippocon Aktiengesellschaft

Rosengarten

Sehr geehrte Aktionäre der hippocon AG,

hiermit möchten wir Sie zu der diesjährigen Hauptversammlung einladen. Die Hauptversammlung unserer Gesellschaft findet am Mittwoch, den 27. August 2014, um 17.30 Uhr (Einlass ab 16.30 Uhr) im:

Hotel Böttchers Gasthaus
Bremer Straße 44
21224 Rosengarten – Nenndorf

statt.

Die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat sind nachfolgend gelistet.
Wir bitten um eine verbindliche Anmeldung bis zum 20. August 2014 in schriftlicher Form oder per E-Mail an info(at)hippocon.com.

Mit freundlichen Grüßen

 

Der Vorstand

 

TAGESORDNUNG

der ordentlichen Hauptversammlung der hippocon Aktiengesellschaft am 27. August 2014 um 17.30 Uhr

– TOP 1 –
Bericht des Aufsichtsrates und des Vorstandes

– TOP 2 –
Feststellung des Jahresabschlusses der hippocon Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2013.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 festzustellen.

– TOP 3 –
Ergebnisverwendungsbeschluss: Vortrag des Verlustes für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

– TOP 4 –
Der Vorstand zeigt an, dass ein Verlust des Grundkapitals besteht.

– TOP 5 –
Beschlussfassung zur Entlastung des Vorstandes
Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

– TOP 6 –
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates
Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

– TOP 7 –
Verschiedenes

Teilnahme an der Hauptversammlung
Auszug aus der Satzung, § 11 Teilnahmerecht:
 Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in deutscher Sprache schriftlich, per Fax oder in Textform angemeldet haben. Die Anmeldung muss der in der Einberufung mitgeteilten Stelle spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung zugehen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist der Gesellschaft nachzuweisen (Nachweis des Anteilsbesitzes). Dieser Nachweis des Anteilsbesitzes hat schriftlich, per Telefax oder in Textform zu erfolgen. Der Nachweis muss in deutscher Sprache erfolgen. Er muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen und muss der in der Einberufung mitgeteilten Stelle spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung zugehen.

TAGS:
Comments are closed.