MorphoSys AG – Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals

MorphoSys AG
Martinsried/Planegg
Wertpapierkennnummer: 663200
ISIN: DE0006632003
Mitteilung gemäß § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015-I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2015 wurde der Vorstand unter Tagesordnungspunkt 6 unter Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2013-I gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2020 (einschließlich) das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu 10.584.333,00 € durch die Ausgabe von bis zu 10.584.333 neuen und auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015-I).

Bei Kapitalerhöhungen steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand ist jedoch berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 30. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 6 auszuschließen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der am 30. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 6 angegeben.

Die Satzungsänderung über das genehmigte Kapital in § 5 Abs. 5 der Satzung ist am 21. Mai 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht München (HRB 121023) eingetragen worden.

Martinsried/Planegg, im Mai 2015

MorphoSys AG

Der Vorstand

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