REC Real Estate China AG – Hauptversammlung 2016

REC Real Estate China AG

Stuttgart

ISIN DE000A0F6M24

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit
auf Verlangen der FAI AG, Malans, Schweiz gemäß § 122 AktG
zur außerordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, den 5. April 2016, 11 Uhr
in den Räumen des Notars Hagen Krzywon
Königstraße 1A
70173 Stuttgart

eingeladen.
Tagesordnung:

1. Beschlussfassung über die Auflösung und Abwicklung der Gesellschaft

Das Geschäftsmodell der REC Real Estate China AG besteht in der Aufbereitung von Grundstücken, Konzeption und Entwicklung von Regional- und städtischen Projekten, Denkmalschutzentwicklung und -vermarktung insbesondere in China. In den letzten Jahren hat sich das Geschäft nicht so entwickelt wie erhofft. Eine weitere Kapitalzufuhr wäre hierzu erforderlich. Es ist jedoch aufgrund der Situation der Gesellschaft als unwahrscheinlich anzusehen, weiteres Eigen- oder Fremdkapital einzuwerben. Neue Projekte sollen nicht mehr verfolgt werden. Vielmehr soll die Gesellschaft aufgelöst und abgewickelt und damit das Gesellschaftsvermögen an die Aktionäre verteilt werden. Mit Abschluss der Liquidation soll die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht werden.

Die FAI AG schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschaft wird zum Ablauf des 30. April 2016 aufgelöst. Abwicklungsgeschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Abwicklungsgeschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet am 31. Dezember 2016.

§ 15 Abs. 1 der Satzung wird daher wie folgt neu gefasst:
„1. Abwicklungsgeschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Abwicklungsgeschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und beginnt mit Auflösung der Gesellschaft mit Ablauf des 30. April 2016, also 01. Mai 2016 und endet am 31. Dezember 2016. Das am 1. Januar 2016 begonnene Nichtabwicklungsgeschäftsjahr endet am 30. April 2016.“

2. Beschlussfassung über die Abwickler

Die FAI AG schlägt vor, dass Herr Matthias Gaebler, wohnhaft in Stuttgart, als einzelvertretungsberechtigter Abwickler bestellt wird.

Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, für die bei der Gesellschaft ein besonderer, durch das depotführende Institut in Textform (§ 126 b BGB) ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache eingereicht wird. Bezüglich Aktien, die nicht bei einem Kreditinstitut verwahrt werden, kann die Bescheinigung über den Anteilsbesitz von der Gesellschaft oder von einem Notar ausgestellt werden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 15. März 2016, 0.00 Uhr, zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 29. März 2016, 24.00 Uhr, zugehen:

REC Real Estate China AG
c/o AEB AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Tel.: 0711 / 715 90 35
Fax: 0711 / 715 90 99

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter obiger Anschrift werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Weitere Hinweise:

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen.

Anfragen, Mitteilungen, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die oben genannte Anschrift zu richten.

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 145.800 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.

 

Stuttgart, 22. Februar 2016

Der Vorstand

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