Excalibur Capital Aktiengesellschaft – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (am 05. Juni 2024 um 10.00 Uhr)

Excalibur Capital Aktiengesellschaft

Weinheimds

ISIN DE0007204208

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Mittwoch, den 05. Juni 2024 um 10.00 Uhr bei München Rentals, Würmtalstraße 124, 81375 München ,stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.05.2020 bis 30.04.2021 sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 01.05.2020 bis 30.04.2021

Die vorgenannten Unterlagen stehen vom Tag der Einberufung an unter www.excalibur-capital.de zur Verfügung und können auch in der Hauptversammlung eingesehen werden.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.05.2020 bis 30.04.2021 festzustellen.

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.05.2020 bis 30.04.2021

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.05.2020 bis zum 30.04.2021 Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.05.2020 bis 30.04.2021

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.05.2020 bis zum 30.04.2021 Entlastung zu erteilen.

4. Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.05.2021 bis 30.04.2022 sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 01.05.2021 bis 30.04.2022

Die vorgenannten Unterlagen stehen vom Tag der Einberufung an unter www.excalibur-capital.de zur Verfügung und können auch in der Hauptversammlung eingesehen werden. Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.05.2021 bis 30.04.2022 festzustellen.

5. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.05.2021 bis 30.04.2022

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.05.2021 bis zum 30.04.2022 Entlastung zu erteilen.

6. Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.05.2021 bis 30.04.2022

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.05.2021 bis zum 30.04.2022 Entlastung zu erteilen.

7. Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.05.2022 bis 30.04.2023 sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 01.05.2022 bis 30.04.2023

Die vorgenannten Unterlagen stehen vom Tag der Einberufung an unter www.excalibur-capital.de zur Verfügung und können auch in der Hauptversammlung eingesehen werden. Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.05.2022 bis 30.04.2023 festzustellen.

8. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.05.2022 bis 30.04.2023

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.05.2022 bis zum 30.04.2023 Entlastung zu erteilen.

9. Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.05.2022 bis 30.04.2023

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01.05.2022 bis zum 30.04.2023 Entlastung zu erteilen.

10. Vorlage der Liquidationsschlussbilanz und des Berichts des Aufsichtsrats für die Abwicklungszeit vom 01.05.2023 bis 19.04.2024 sowie Beschlussfassung über die Feststellung der Liquidationsschlussbilanz für die Abwicklungszeit vom 01.05.2023 bis 19.04.2024

Die vorgenannten Unterlagen stehen vom Tag der Einberufung an unter www.excalibur-capital.de zur Verfügung und können auch in der Hauptversammlung eingesehen werden. Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Liquidationsschlussbilanz für die Abwicklungszeit vom 01.05.2023 bis 19.04.2024 festzustellen.

11. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für die Abwicklungszeit vom 01.05.2023 bis 19.04.2024

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für die Abwicklungszeit vom 01.05.2023 bis zum 19.04.2024 Entlastung zu erteilen.

12. Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für die Abwicklungszeit vom 01.05.2023 bis 19.04.2024

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler für die Abwicklungszeit vom 01.05.2023 bis zum 19.04.2024 Entlastung zu erteilen.

13. Vorlage der Schlussrechnung vom 22.04.2024 und Beschlussfassung über die Billigung dieser Schlussrechnung

Die vorgenannten Unterlagen stehen vom Tag der Einberufung an unter www.excalibur-capital.de zur Verfügung und können auch in der Hauptversammlung eingesehen werden.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Schlussrechnung vom 22.04.2024 zu billigen.

14. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für den Zeitraum vom 20.04.2024 bis zur Beendigung der Hauptversammlung vom 05.06.2024

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für den Zeitraum vom 20.04.2024 bis zur Beendigung der Hauptversammlung vom 05.06.2024 Entlastung zu erteilen.

15. Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für den Zeitraum vom 20.04.2024 bis zur Beendigung der Hauptversammlung vom 05.06.2024

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler für den Zeitraum vom 20.04.2024 bis zur Beendigung der Hauptversammlung vom 05.06.2024 Entlastung zu erteilen.

16. Beschlussfassung zu einem Vorschlag über die Aufbewahrung der Bücher und Schriften der Gesellschaft

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Amtsgericht Mannheim – Registergericht – vorzuschlagen, die Bücher und Schriften der Gesellschaft bei Herrn Oliver Dornisch, wohnhaft am Hayengraben 7, 26135 Oldenburg, in Verwahrung zu geben.

Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse

Excalibur Capital AG i.L.
Am Hayengraben 7
26135 Oldenburg
Fax: +49 441 800 549-04
E-Mail: HV@excalibur-capital.de

unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens zum Ablauf des 29.05.2024 (24:00 Uhr) in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr) des 15.05.2024 (Nachweisstichtag) zu beziehen und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 29.05.2024 (24:00 Uhr) zugehen. Ein in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut ist ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Vertretung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/​oder ihre sonstigen Rechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes, wie unter den Teilnahmevoraussetzungen beschrieben, erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Die Einhaltung der Textform ist im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen nicht erforderlich. Gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG müssen die dort genannten Personen die Vollmacht lediglich nachprüfbar festhalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, E-Mail oder Telefax an die oben genannte Anmeldeadresse, E-Mail-Anmeldeadresse bzw. Anmeldetelefaxnummer.

 

Oldenburg, im April 2024

Excalibur Capital AG i.L.

Der Abwickler

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