RW Holding Aktiengesellschaft – Hauptversammlung

RW Holding
Aktiengesellschaft
Düsseldorf
Einladung zur Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

am Freitag, den 14. November 2014, um 13:00 Uhr findet im Hause der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Georg-Glock-Str. 8, 40474 Düsseldorf, 5. Etage/Konferenzbereich, die nächste ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir Sie einladen.
Tagesordnung
zur
ordentlichen Hauptversammlung
der RW Holding Aktiengesellschaft
am 14. November 2014
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RW Holding Aktiengesellschaft zum 31.08.2014 sowie des Lageberichts, des Vorschlags über die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr vom 01.09.2013 bis zum 31.08.2014
2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der RW Holding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01.09.2013 bis zum 31.08.2014 möglichst vollständig als Bardividende an die dividendenberechtigten Aktionäre auszuschütten und einen verbleibenden Spitzenbetrag als Gewinnvortrag für das neue Geschäftsjahr zu verwenden. Die Ausschüttung erfolgt am 28.04.2015.
3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013/2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr vom 01.09.2013 bis zum 31.08.2014 zu erteilen.
4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013/2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr vom 01.09.2013 bis zum 31.08.2014 zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, Niederlassung Wuppertal, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014/2015 zu wählen.
6.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat der RW Holding AG besteht laut § 9 Abs. (1) der Satzung aus 9 Mitgliedern, die sämtlich von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet gemäß § 9 Abs. (2) der Satzung mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.

Mit Ablauf der Hauptversammlung vom 14. November 2014, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 entscheiden wird, werden daher sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats aus dem Amt scheiden. Daher ist die Neuwahl sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder vorzunehmen.

Für die in § 9 Absatz (2) der Satzung geregelte Amtsdauer, somit für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015/2016 beschließt, werden folgende Personen in den Aufsichtsrat der RW Holding AG gewählt:

Volker Behr, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Essen

Dr. Wolfgang Kirsch, Geschäftsführer der Vereinigung der kommunalen RWE Aktionäre Westfalen GmbH

Dagmar Mühlenfeld, Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim an der Ruhr

Peter Ottmann, Landrat des Kreises Viersen

Reinhard Paß, Oberbürgermeister der Stadt Essen

Günther Schartz, Landrat des Landkreises Trier-Saarburg

Peter Scholten, Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse Rhein-Nahe

Wolfgang Schwade, Vorstandsvorsitzender der GVV-Kommunalversicherung VVaG

Bernd Tischler, Oberbürgermeister der Stadt Bottrop
7.

Information über die Umstrukturierung der kommunalen RWE-Beteiligungen
8.

Information über Handlungsoptionen für ausstiegswillige Aktionäre
9.

Verschiedenes

Teilnahme an der Hauptversammlung

Gem. § 20 der Satzung der RW Holding AG ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung die Hinterlegung der Aktien bis zum Schluss der Hauptversammlung erforderlich. Die Hinterlegung kann bei der Gesellschaft, bei einer Wertpapiersammelbank, bei einem deutschen Notar oder einem deutschen Kreditinstitut erfolgen. Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tage der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung vier Werktage frei bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Düsseldorf, 01. Oktober 2014

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