Schwarz auf Weiss Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Schwarz auf Weiss Aktiengesellschaft

Filderstadt

Amtsgericht Stuttgart HRB 740790

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der
Schwarz auf Weiss Aktiengesellschaft

am
31.12.2018, um 16:00 Uhr
im
Büro der Schwarz auf Weiss AG,
Filderbahnstraße 54,
2. Obergeschoss, office one, in 70567 Stuttgart.

Der entsprechende Raum wird ausgeschildert sein. Da die Parkmöglichkeiten begrenzt sind, wird eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen.

Tagesordnungspunkte (TOP)

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Schwarz auf Weiss Aktiengesellschaft zum 31.12.2017 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses für das Geschäftsjahr 2017

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

5.

Beschlussfassung bezüglich der Wahl eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 und 2018

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Schwarz auf Weiss AG zum 31.12.2017 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017

Die in diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen liegen ab sofort in den Geschäftsräumen am Sitz der Schwarz auf Weiss AG, Filderbahnstr. 54, 70567 Stuttgart aus und können dort zu den Geschäftszeiten eingesehen werden. Sie werden jedem Aktionär auf Anfrage auch unverzüglich und kostenlos per E-Mail zugesandt.

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt mindestens im gesetzlich vorgeschriebenen minimalsten Umfang.

TOP 2:

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresverlust 2017 in Höhe von EUR 23.896,43 € auf das nächste Jahr vorzutragen.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand Patrick Sbrzesny für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Dem ehemaligen Aufsichtsrat Herrn Heiko Wöhr wird für das Geschäftsjahr 2017 die Entlastung erteilt.

Dem ehemaligen Aufsichtsrat Herrn Lutz Häussler wird für das Geschäftsjahr 2017 die Entlastung erteilt.

Dem ehemaligen Aufsichtsrat Herrn Steffen Kaup wird für das Geschäftsjahr 2017 die Entlastung erteilt.

Der Aufsichtsrätin Frau Qihui Jiang wird für das Geschäftsjahr 2017 die Entlastung erteilt.

Der Aufsichtsrätin Frau Karin Sbrzesny wird für das Geschäftsjahr 2017 die Entlastung erteilt.

Dem Aufsichtsrat Herrn Igor Viveiros wird für das Geschäftsjahr 2017 die Entlastung erteilt.

TOP 5:

Beschlussfassung bezüglich der Wahl eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 und 2018

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Eine Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2017 ist daher nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht erforderlich. Auch die Satzung sieht keine Pflicht zur Abschlussprüfung vor.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor zu beschließen, dass für das Geschäftsjahr 2017 wie auch 2018 kein Abschlussprüfer bestellt wird.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 12 Absatz 2 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis mindestens 6 Kalendertage vor der Versammlung ausschließlich unter folgender Adresse (“Anmeldeadresse”) angemeldet haben:

Schwarz auf Weiss Aktiengesellschaft
c/o Vorstand
Filderbahnstr. 54
70567 Stuttgart

Bei der Berechnung der Anmeldefrist sind weder der Tag des Zugangs der Anmeldung noch der Tag der Hauptversammlung mitzurechnen.

Stimmrechtsvertretung

Sofern unsere Aktionäre nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, hin. Die Vollmacht bedarf der Schriftform, wobei darauf hingewiesen wird, dass eine schriftliche Vollmachtserteilung gegenüber Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und/oder diesen gem. § 135 AktG gleichgestellten Personen nicht notwendig ist.

Gegenanträge

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 sowie Wahlvorschläge gem. § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

Schwarz auf Weiss Aktiengesellschaft
c/o Vorstand
Filderbahnstr. 54
70567 Stuttgart

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.

Rechtzeitig, d.h. spätestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung der Gesellschaft, an diese Adresse übersandte und zugänglich zu machende Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge werden im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.

 

Filderstadt, im November 2018

Schwarz auf Weiss Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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