StadtMobil CarSharing AG – Hauptversammlung 2018

von Red. LG

Artikel

StadtMobil CarSharing AG

Stuttgart

Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Freitag, den 20. Juli 2018, um 18.00 Uhr, Generationenhaus Heslach, Gebrüder-Schmid-Weg 13 in Stuttgart ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2017 zum 31.12.2017 mit Bericht des Aufsichtsrates sowie Erläuterungen und Bericht des Vorstands und Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 158.190,56 wie folgt zu verwenden:

a)

Einstellung in Gewinnrücklagen: € 155.000

b)

Gewinnvortrag: € 3.190,56

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 die Entlastung zu erteilen

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 die Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Änderung des § 10 Abs. 1 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den § 10 Abs. 1 der Satzung zu ändern und stellen folgende Alternativen zur Auswahl:

Alternative 1:
§ 10 Abs. 1: Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus fünf Mitgliedern.
Alternative 2:
§ 10 Abs. 1: Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus vier Mitgliedern.
Alternative 3:
§ 10 Abs. 1: Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern.

6.

Neuwahl des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat setzt sich nach der Satzung und nach § 96 Abs. 1 AktG zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Bisher stellen sich folgende Damen und Herren zur Wahl:

Hans Bochert, kaufmännischer Angestellter, Leinfelden-Echterdingen

Miriam Caroli M.A., Vorstand, Mannheim

Professor Stefan Faiß, Jurist, Esslingen

Diplom-Physiker Stephan Haertel, Systementwickler, Ettlingen

Diplom-Volkswirt Rupert Kellermann, Personalberater, Stuttgart

Anja Pätzold M.A., PR-Beraterin, Stuttgart

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die in der Versammlung anwesend oder vertreten sind.

 

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