AG Zoologischer Garten Köln Köln – Hauptversammlung

Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln

Riehler Straße 173, 50735 Köln

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
ein.

Diese findet statt am
Montag, dem 25. August 2014, um 14.00 Uhr,
im ZOO-Restaurant in 50735 Köln-Riehl, Lennéstraße.

 

TAGESORDNUNG

1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

Diese Unterlagen können gemäß § 24 Abs. 6 der Satzung in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Riehler Straße 173, 50735 Köln als Bestandteile des Geschäftsberichts der AG Zoologischer Garten Köln eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch zugesandt.

2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes aus dem Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von € 49.927,87 € in die Gewinnrücklage einzustellen.

3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im Geschäftsjahr 2013 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.
Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Köln als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

Stimmberechtigt und damit teilnahmeberechtigt sind gemäß § 19 der Satzung nur Aktionäre, die nicht später als am dritten Tage vor der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind bzw. die Umschreibung im Aktienbuch nicht später als drei Tage vor der Hauptversammlung beantragt haben. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten oder auch durch eine Vereinigung von Aktionären auszuüben.

 

Köln, den 06.07.2014

 

Der Vorstand
TAGS:
Comments are closed.