![]() Obstland Dürrweitzschen AktiengesellschaftGrimmaWertpapier-Kenn-Nummer WKN 685 720Einladung
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1. |
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. (1) Satz 1 AktG sowie Bericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013. |
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns: |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013: |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013: |
5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014: |
Gemäß § 134 Abs. (4) AktG und § 24 Abs. (2) der Gesellschaftssatzung führt der Leiter der Hauptversammlung die Verhandlungen und bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Form der Abstimmungen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 22 f. der Gesellschaftssatzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind und sich nicht später als am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden.
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihres Stimmrechtes durch einen Bevollmächtigten ihres Vertrauens vertreten lassen.
Begründete Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind bis spätestens zwei Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung der Gesellschaft zu übersenden.
Die Anträge sind zu richten an:
postalisch: | Obstland Dürrweitzschen AG Obstland-Straße 48 04668 Grimma-Dürrweitzschen |
via Telefax: | +49 (0)3 43 86 – 95 126 |
per E-Mail: | obstland@obstland.de |
Dürrweitzschen, den 18. Juli 2014
Der Aufsichtsrat